DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.


Der Nutzen vom Wartungsplaner ist groß.
Mit der Steuerungs- und Überwachungsfunktionen schaffen sie Transparenz in Ihr Wartungsmanagement. Dennoch arbeiten unzählige produzierende Unternehmen ohne oder mit einem veralteten System.

Werner von Siemens zur Verhütung von Unfällen sowie zur unternehmerischen Verantwortung
"Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft", dies stellte Werner von Siemens schon im Jahr 1880 fest.
Das ist heute nach wie vor aktuell.
Die zunehmende Digitalisierung bringt neue Herausforderungen für die Arbeitswelt. Arbeitssicherheit & Arbeistschutz sind wichtige gesellschaftliche Themen und sind gleichzeitig ein bedeutsamer wirtschaftlicher Faktor für Unternehmen.

Der Wartungsmanager erfüllt alle wichtigen Kriterien, die bei der Prozesssteuerung und dem Wartungsmanagement wichtig sind.
Alle wichtigen Dokumente, wie Bedienungsanleitungen, Arbeitsanweisungen, Wartungspläne, Konformitätserklärungen, usw. können im Wartungsplaner als PDF entsprechend hinterlegt werden. Durch spezielle Erinnerungsfunktionen wird der Anwender kontinuierlich an die Prüf- und Wartungstermine erinnert.
Des Weiteren ist das Programm auch in der Lage die Wartungskosten pro Anlage zu hinterlegen und auszuwerten. Mit dem Tool ist eine effektive Ressourcenplanung und Bestandsführung des Ersatzteilmanagement möglich.