DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme.
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
- in bestimmten Zeitabständen und
- durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
 
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.
TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
            
DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen. 
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.
Regelmäßige Prüf- und Wartungstermine sicher einhalten
Für Maschinen, elektrische Geräte und Arbeitsmittel sind regelmäßige Prüf- und Wartungstermine gesetzlich vorgeschrieben. 
Der Wartungsplaner zeigt auf einem Blick, wann die letzte Überprüfung stattgefunden hat bzw. wann die nächste Wartung fällig ist. 
Software Wartungsplaner: Die Lösung für effiziente Prozesse und Kosteneinsparungen
Ob bei Routineaufgaben oder komplexen Abläufen in der Instandhaltung – die Vielzahl einzelner Arbeitsschritte bei der Dokumentation der Wartungsarbeiten ist nicht zu unterschätzen. 
Die Antwort auf diese Herausforderung heißt Hoppe Wartungsplaner. Diese Software ermöglicht nicht nur entspannte, automatisierte Prozesse bei Routineaufgaben, sondern behält auch bei der Steuerung anspruchsvoller Wartungsarbeiten stets den Überblick. 
Dank der Wartungssoftware haben Sie jederzeit die Möglichkeit, lückenlos nachzuvollziehen und zu kontrollieren, welche Wartungen ihre Mitarbeiter erfasst haben. Das anschließende Wartungsprotokoll / Checkliste ist dann nur noch einen Klick entfernt – und die Wartungsdokumentation ist fertig. 
Für Unternehmen, die ihre Effizienz steigern und Kosten einsparen wollen, ist der Hoppe Wartungsplaner die optimale Lösung. 
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Ein wesentlicher Bereich des Arbeitsschutzes ist die Maschinensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Anlagen jederzeit ordnungsgemäß und sicher verwendet werden können. Eine der grundlegenden Technischen Regeln in diesem Bereich ist die TRBS 1201. Sie gibt unter anderem Prüffristen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen vor. 
Besitzt ein Betrieb Maschinen, die besonders hohe Sicherheitsrisiken mit sich bringen, müssen die Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden. 
Bereit für die Digitalisierung im Instandhaltungsmanagement? 
In der heutigen Automatisierungsindustrie suchen Kunden für die Digitalisierung ihrer Anlagen und Maschinen nach ganzheitlichen Systemlösungen, die möglichst einfach einzubinden sind und dennoch individuell an die Applikation angepasst werden können. 
Was muss verwaltet, geplant und organisiert werden?
Je nach Unternehmensgröße gibt es eine oder mehrere Personen, die für die Verwaltung der Betriebsmittel verantwortlich sind. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Sicherheit prüfen und gewährleisten
- Zustand und Sauberkeit überwachen
- Betriebsmittel warten
- Mitarbeiter einweisen und schulen
- Ausrüstung prüfen und bei Bedarf vervollständigen
- Amtliche Hauptuntersuchung durchführen
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV) prüfen und einhalten
Systematische Durchführung von Maschinen- , Arbeits- und Betriebsmittelprüfungen
Einfache Durchführung der Maschinenprüfungen und Wartungen mithilfe von Prüfberichten, Checklisten sowie Aufgabenzuweisung an zuständige Mitarbeiter. So bringen Sie schnell und effektiv Ordnung in die Arbeitsmittelverwaltung. Der Wartungsplaner bietet ein Prüffristenmanagement und Dokumentation mit Arbeitsmittel. 
Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA) 
Was Sie jetzt bei der Betriebsmittelverwaltung umsetzen müssen 
Alle relevanten Dokumente und Daten müssen vollständig und ohne Auslassungen in der Betriebsmittelverwaltung gespeichert werden – und zwar für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum oder länger. Folglich sollte auch ein Schutz gegen Datenverlust durch regelmäßige Backups und geeignete Sicherheitsmaßnahmen bestehen.  
Halten Sie die Prüfintervalle und Prüfvorschriften sicher ein
Mit fortschreitender Digitalisierung liegen Arbeitsmittel- und Betriebsmittelakte immer häufiger elektronisch archiviert vor. Zu Recht, denn zum einen bietet das einen flexiblen Informationszugriff, was in Zeiten von standortunabhängiger Arbeit von Vorteil ist. Zum anderen spart die digitale Maschinenakte Lagerplatz, Druck- und Papierkosten ein.  
Da die Suche, Verwaltung und Aktualisierung von Informationen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit schneller möglich ist, werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch noch effektiv entlastet. Aber bei allen Vorteilen gilt: Die digitale Maschinneakte muss sicher sein.  
Verwaltung der Wartungen und Reparaturen
In einer sich ständig wandelnden Geschäftswelt stehen auch kleine und mittelständische Unternehmen vor der Herausforderung, sich ansteigende Komplexität und wechselnde Anforderungen in der Arbeits- und Betriebsmittelprüfung anzupassen. 
Wir bieten eine zuverlässige und skalierbare Lösung. Unsere Wartungsplaner-Software ermöglicht nicht nur eine digitale Verwaltung der Wartungen, Reparaturen und Instandhaltungen, sondern legt auch den Grundstein für nachhaltige Betriebssicherheit.  
 
Grundsätze der digitalen Maschinenakte
Richtigkeit, Zulässigkeit und Transparenz: Die klassischen Grundsätze des Rechts gelten auch für das Führen und Archivieren digitaler Maschinneakte. Wer als Fachkraft für Arbeitssicherheit die rechtliche Konformität gewährleisten möchte, muss daher drei Aspekte ins Zentrum stellen:
1. Datenschutz und  Datensicherheit: 
Da die Maschinneakte sensible Informationen enthält, sind für den Zugriff die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.  
 
2. Zugriffsrechte und Berechtigungskonzepte: 
Die Informationen einer Maschinenakte dürfen nicht für jeden Mitarbeitenden oder jede Abteilung zugänglich sein. Ein differenziertes Rollen- und Berechtigungskonzept stellt sicher, dass Mitarbeitende nur auf die für sie relevanten Informationen zugreifen können. 
 
3. Revisions- und Compliance-Anforderungen: 
Die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sowie die revisionssichere Archivierung von Dokumenten sind für digitale Maschinneakten verpflichtend. Revisionssicher werden Informationen in elektronischer Form so aufbewahrt, dass sie ordnungsgemäß, vollständig, sicher, verfügbar, nachvollziehbar, unveränderlich und mit Zugriffsschutz abgelegt sind.  
 
Alle relevanten Dokumente und Daten müssen also vollständig und ohne Auslassungen gespeichert werden – und zwar für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum oder länger. Folglich sollte auch ein Schutz gegen Datenverlust durch regelmäßige Backups und geeignete Sicherheitsmaßnahmen bestehen. 
 
Insgesamt trägt die revisionssichere Archivierung von Arbeitsmittelakten bzw. Betriebsmittelakten zu einer zuverlässigen und effizienten Betriebsmittelverwaltung bei. Weil die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen  gewährleistet ist, sinkt das Risiko von Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Compliance-Verstößen. 
 
Last, but not least spart der schnelle und einfache Zugriff auf Maschinnakten Zeit bei der Suche nach Dokumenten und verbessert die allgemeine Verwaltungseffizienz. 
Die Prüfung von Betriebsmitteln ist eine der grundlegendsten Pflichten eines Arbeitgebers und die wichtigste Komponente der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. 
Hoppe Unternehmensberatung hat die ideale Lösung für Sie! 
Mit der Wartungsplaner Software unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Prüfvorschriften. Wir geben Ihnen
nicht nur einen kompakten Überblick, sondern fassen auch die Prüftermine anhand der gesetzlichen Regelungen und
Empfehlungen klar und prägnant zusammen. 
Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen und Maschinen müssen regelmäßig inspiziert und gewartet werden. Andernfalls kann der Schutz sowohl der Geräte selbst als auch der Mitarbeiter, die sie bedienen, nicht dauerhaft gewährleistet werden. 
Der Wartungsplaner wird überall dort eingesetzt, wo Maschinen, Anlagen oder Geräte überprüft werden müssen. Das Tool erleichtert
die rechtzeitige Planung von Wartung und Prüfung und bieten einen schnellen und effektiven Überblick über geprüfte Geräte. 
Einige der Normen und Gesetze, an die Sie sich halten müssen, sind: DGUV, ASR, TRBS, VDE, ArbStättV und BetrSichV. 
Unser Ziel ist es, die Wartungsplanung unserer Kunden zu optimieren
Der Wartungsplaner kann beispielsweise vorhersagen, dass eine bestimmte Wartung in sechs Wochen durchgeführt werden muss, und rechtzeitig Ersatzteile bestellen sowie Wartungsaufträge für das Personal erstellen, um den Austausch zum optimalen Zeitpunkt in die Produktionsplanung zu integrieren. 
Wir bieten eine innovative Möglichkeit, Predictive Maintenance weiter zu verbessern. 
Gerade in Branchen, in denen noch viel manuell auf Papier geplant wird, gibt es ein enormes Potenzial für die Einführung fortschrittlicher Wartungsplanungs-Software. 
 
       
        
          
          	
             Klipp und klar: Instandhaltungsorganisation
             
           
           
           Maschineninstandhaltung, Wartungsplanung und Reparatur
Wartungen mit einer konsequent geführten Software planen 
           
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             Leitern und Tritte regelmäßig prüfen!
             
           
           
           Regelmäßige Prüfungen der Leitern
Leiterprüfung für Anlegeleitern. Software verwaltet die Prüf- und Wartungstermine der Leitern. 
           
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             Technisches Gebäudemanagement
             
           
           
           Wartungen in Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien
Software für das Gebäudemanagement- softwareseitige Unterstützung gemäß TPrüfV 
           
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             Gefahrstoffliste - Software mit den Gefahrstoffen
             
           
           
           Gefahrstoffe sicher in einer Liste verwalten
So verbessern Sie die Sicherheitsleistung in Ihrem Unternehmen. Gefahrstofflisten nach GefStoffV
 
           
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