DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme.
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
- in bestimmten Zeitabständen und
- durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.
TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.
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Verwenden Sie Ihre Arbeitszeit nicht um die Bedienungsanleitung zu studieren.
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Sie gehen keine Verpflichtung beim Wartungsplaner kostenlos ein.
Die Testphase vom Wartungsplaner-Software kostenlos ist auf 3 Wochen beschränkt.
Das Programm zur Wartungsplanung zeigt Ihnen schnell, wann ein Gerät gewartet werden muss.
organisatorischen versus technischen Prüfungen
Grundsätzlich wird bei den Prüfungen zwischen organisatorischen und technischen Prüfungen unterschieden.
- Bei der organisatorischen Prüfung wird kontrolliert, ob alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente vorhanden sind.
- Eine technische Prüfung besteht aus einer Sichtprüfung, einer Funktionsprüfung sowie der Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen.
Interne oder externe Organisation der Prüfung.
Sowohl die Prüfung als auch die Wartung der Arbeitsmittel kann intern oder extern organisiert werden. Bei einigen Prüfungen fordert die Betriebssicherheitsverordnung eine befähigte Person.
Haben Sie alles im Blick – auch mobil
Mit der App von Wartungsplaner haben Sie auch von unterwegs Zugriff auf Ihre Daten.
Fragen Sie den aktuellen Wartungsstatus Ihrer Geräte ganz einfach durch Eingabe der Inventarnummer oder Scannen des QR- oder DataMatrix-Codes ab.
Die Wartungsplaner-App ermöglicht es die Wartungen oder Prüfungen direkt vor Ort durchzuführen.
Mit dem Prüfformular lässt Sie die Sachkundeprüfung genauso einfach durchführen wie am PC oder Notebook.
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