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TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

So gelingt die Gefährdungsbeurteilung
Unternehmer sind Sie nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

In wenigen Schritten erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung rechtssicher.
mit dem Modul Gefährdungsbeurteilung im Wartungsplaner erstellen Sie einfach und kompakt eine Gefährdungsbeurteilung.
Mit der Gefährdungsbeurteilung Software, haben Sie ein Tool um die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Belegschaft zu gewährleisten und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen effektiv zu erfüllen.