DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.


Was ist ein Wartungsplaner?
Mit dem Einsatz einer Wartungsplaner-Software ist Ihr Unternehmen in der Lage, Ihrem Wartungs- und Instandhaltungsmanagement eine Struktur zu geben.
Es ist ein weitumfassendes System, um die Instandhaltungsverwaltung effizient durchzuführen.
Der Wartungsplaner bietet eine Vielzahl an Funktionen. Der erfolgreiche Einsatz steht und fällt mit der Benutzerfreundlichkeit einer Wartungsmanagementsoftware, einer erfolgreichen Implementierung und einer gezielten Einarbeitung, die täglich Arbeit erleichtert. Über die mobile App erhalten Ihre Techniker alle Informationen, die sie für den Wartungseinsatz brauchen.

Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.

Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren. Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.

Instandhaltungsleiter, Führungskräfte und Geschäftsführer profitieren direkt vom Einsatz der Wartungsplaner-Software

  • Dashboad mit einem Monitoring aller Daten der Instandhaltung
  • Erfüllung aller Vorgaben der DIN ISO 9001 und IATF 16949
  • Einhaltung aller Instandhaltungsterminen
  • Lebensakte jeder Maschine
  • Effizientes Kostenmanagement
  • Überblick der Tätigkeiten und Aufgaben der Instandhaltung

Teilweise ist die Verwaltung von Daten im Instandhaltungsbereich zu komplex.
Dazu zählen das Management von Stammdaten, von Arbeitsaufträgen oder operative Berichte wie Wartungen und Störmeldungen.
Ohne eine effizient Softwarelösung für diese Herausforderungen, verlieren Unternehmen schnell den Überblick.
Mit dem Wartungsplaner von der HOPPE Unternehmensberatung aus Heusenstamm versetzen Sie das Instandhaltungsteam in die Lage, die Organisation und Datenpflege zu rationalisieren.

Der Leistungsumfang der Wartungsplaner-Software umfasst die Erfassung von Equipments sowie deren Aufgaben und Prüfberichte sowie Aufgabenlisten.
Lassen Sie sich anhand von praxisbezogenen Demodaten in der kostenlosen Testversion zeigen, welche Lösung die Hoppe Unternehmensberatung für die Instandhaltungsorganisation entwickelt hat.

Mit dem Wartungsplaner können auch Störungen und Mängel erfasst werden.
Sie können sich neben den Wartungen auch die Störungen organisieren und die Planung und Ausführung der Prüftermine nachverfolgen. Weiterhin können Sie sich die Bilder und Details die gemeldeten Störungen anschauen. Ordnen Sie jede Tätigkeit eine Dringlichkeitsstufe und die Priorität zu.

Wartungen geschickt terminieren und sorgfältig dokumentieren
Die gesetzlichen Prüfvorschriften, die Wartungspläne der Hersteller und die Störmeldungen müssen stets unter Kontrolle bleiben. Die Wartungen geschickt terminiert und sorgfältig dokumentiert werden.
All diese Aufgaben integriert die Hoppe Unternehmensberatung jetzt in der Software Wartungsplaner.
Das intelligente Wartungsmanagement ebnet den Weg für die predictive bzw. preventive Maintenance.

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