Tipps für eine effizientere Betriebsmittelprüfung
Die gesamten Betriebsmittel eines Unternehmens müssen vom Arbeitgeber regelmäßig auf ihre Sicherheit hin geprüft werden.
Betriebsmittelprüfungen sind Pflicht!
Machen Sie jetzt einen entscheidenden Schritt in Richtung Effizienz und Sicherheit in der Betriebsmittelprüfung!
Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung
Betriebsmittelprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterliegen
auf unterschiedlichen Ebenen strengen rechtlichen Vorgaben.
Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien:
1. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
3. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das in § 3 Abs. 1 ArbSchG die Grundpflichten des Arbeitgebers formuliert. Demnach hat dieser die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft. Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die BetrSichV geregelt, zum anderen von der DGUV. Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV). Die BetrSichV ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Arbeitgeber und Unternehmer sind nach § 5 des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und nach § 3 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) dazu verpflichtet, zu ermitteln, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den einwandfreien Betrieb der Arbeitsmittel weiterhin zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Betriebsmittelprüfung. Abhängig von dem zu prüfenden Arbeitsmittel müssen genaue Fristen eingehalten und der Umfang der Prüfung bestimmt werden.
Die Wartungsplaner Software dokumentiert zugleich den Nachweis für die ordnungsgemäße Prüfung und den zulässigen Zustand der Betriebsmittel.
Dieser Nachweis ist besonders wichtig, denn verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage ist der Betreiber, der damit seine Pflichterfüllung belegen kann.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Alle Vorschriften der DGUV sind bindend.
Gemäß der ArbSchG §5, §6 müssen u.a. Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterunterweisungen und Betriebsmittelprüfung regelmäßig und fachkundig durchgeführt werden.
Sie sollten sich unbedingt daran halten und in regelmäßigen Abständen eine Betriebsmittelprüfung durchführen.
Prüfpflichten gehören zu den wichtigsten Pflichten des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Um Verantwortliche bei ihren Prüfpflichten zu unterstützen, bietet wir eine Software zur Betriebsmittelprüfung an.
Wir bieten Ihnen als kompetenter Partner zur Betriebsmittelprüfung eine ganze Reihe hilfreicher Software.
Instandhaltungsplanung steuert die gesamte Terminverwaltung
Optimale Betriebssicherheit beim Einsatz unserer Software zur Betriebsmittelverwaltung durch das Einhalten von gesetzlichen Vorgaben, Regelwerken sowie eigener Wartungs- und Instandhaltungsintervalle.
Mitarbeiter der Instandhaltungsplanung werden durch das nachhaltige Dokumentieren von Zuständigkeiten, Lasten und Pflichten entlastet.
Die integrierte Instandhaltungsplanung steuert die gesamte Terminverwaltung
Instandhaltungsarbeiten, Funktionsprüfungen, Inspektionen und Wartungen werden in der Terminverwaltung gesteuert.
Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.
Wartungsaufgaben zuweisen, organisieren und kontrollieren
Techniker und Instandhaltungsverantwortliche koordinieren die regelmäßigen Wartungen, Reparaturen, Reinigungen und Kontrollen. Dazu gehören auch außerplanmäßige Aufgaben.
Die Kernaufgaben von Mitarbeiter der Instandhaltung ist die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit und Effizienz von Anlagensystemen und Maschinen.
Um die Planung zu ermöglichen, entwickelte die HOPPE Unternehmensberatung den Wartungsplaner.
Mit dem modular aufgebauten Werkzeug Wartungsplaner lassen sich erledigte Aufgaben einfach abhaken
Mit dem Tool können Wartungsleiter die Wartungsaufgaben organisieren und kontrollieren.
Alle offenen Punkte bleiben dem Wartungsteam klar vor Augen.
Wartungstechniker erkennen anhand der übersichtlichen Grafiken offene Aufgaben.
Anhand von Wartungsrhythmen erinnert die Software technisch Zuständige an ausstehende Wartungen.
Anwender erhalten ein Wartungsplanung über die bedienfreundliche Oberfläche mit der sie Wartungsaufgaben zuweisen, organisieren und kontrollieren.
Betriebs- und Wartungsdaten im Kontext nutzen
Der Wartungsplaner ermöglicht es anlagenintensiven Unternehmen, Maßnahmen auf der Grundlage optimaler Strategien und Informationen zur Anlagenleistung durchzuführen.
Die Wartungssoftware ermöglicht es, Betriebs- und Wartungsdaten im Kontext zu nutzen.
Anhand der mobilen APP werden die Mitarbeiter in die Lage versetzt, Wartungsprotokolle der betreuten Anlagen, direkt vor Ort zu erfassen.
Instandhaltung – Wertschöpfungskomponente statt Kostenfaktor
Die Instandhaltung gilt mittlerweile als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit.
Gerade produzierende Unternehmen sind von einem hohen Automatisierungsgrad geprägt und somit auf eine höchstmögliche Anlagenverfügbarkeit angewiesen.
Höchstmögliche Anlagenverfügbarkeit bedingt eine koordinierte Instandhaltung
Wartungen müssen einerseits in Abhängigkeit vom Anlagenzustand und andererseits vorausschauend terminiert werden.
Alle Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind möglichst effizient durchzuführen. Dafür braucht es einen „Blick auf das Ganze“. Über einen solchen Blick verfügen Sie als Anlagenbetreiber nur dann, wenn Sie über die Ressourcen und ein umfassendes Monitoring verfügen.
Als einer der erfahrensten Beratungsunternehmen für Wartungsplanung, Instandhaltungsplanung und Wartungsmanagement sind wir in der Lage, die Instandhaltung mit unserer Instandhaltungssoftware optimal zu organisieren.
Strukturierte Instandhaltung mit der Instandhaltungssoftware
Die Instandhaltungssoftware für das Facility Management leistet einen wesentlichen Beitrag für die ordnungsgemäße Instandhaltung.
Das Tool unterstützt Sie mit einem durchgängigen Workflow zur optimierten Durchführung der Instandsetzung sowie Inspektion und Wartung.
Mit der entsprechenden Dokumentation werden Sie gleichzeitig der Wahrnehmung der Betreiberverantwortung gerecht.

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