Grundlegende organisatorische Faktoren, Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung und Gefährdung durch ergonomische Faktoren

Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden
Die Beurteilung von Gefährdungen ist die Voraussetzung von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitschutzmaßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für jeden Unternehmer.

Vorgehensweise
Festlegen/Abgrenzen der zu untersuchenden Arbeitsbereiche, z.B. Betriebsorganisation, Objekt, Maschine, Werkstatt, und der dort auszuführenden Tätigkeiten.

Ermitteln von Gefährdungen

  • Arbeitsbereichabhängig zum Beispiel Einsatz nicht regelmäßig geprüfter elektrischer Betriebsmittel, unzureichende Unterweisung der Beschäftigten.
  • Objektabhängig / Objektunabhängig nach Gewerken und Tätigkeit.
    Beurteilen der Gefährdungen zum Beispiel: Risiko eines Absturzes, Risiko verschüttet zu werden.

  • Abschätzen und bewerten des Risikos anhand vorgegebener Schutzziele
    Zum Beispiel in Vorschriften und Regeln, bzw. nach Ermittlung mit geeigneten Methoden. Geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen, wo es erforderlich oder notwendig ist Anschließend müssen die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden

    Entscheidend ist, dass Sie konsequent und systematisch vorgehen.
    Software unterstützt Unternehmen beim Arbeitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung kann mit modernem Tool effizient bewältigt werden
    Gesetze und Verordnungen regeln die Sicherheit von Mitarbeitern an ihren Arbeitsplätzen – im Büro in der Produktionshalle oder in der Fertigung. Unternehmer müssen dafür eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung abgeben. Diese umfasst im Kern die Darstellung der Arbeitsstätte, potenzieller Gefahren und der Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Arbeitsschutz sicherzustellen.

    Betriebsprüfungen beruhigt entgegen sehen
    Eine Software hilft dabei, den Überblick über den gewaltigen Umfang dieser Beurteilung zu bewahren und alle Dokumentationen sauber an Ort und Stelle zu haben. So können die Verantwortlichen Betriebsprüfungen beruhigt entgegen sehen.
    Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen und dokumentieren
    Als Unternehmer ist man nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
    Die bedeutet auch, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell zu halten und alles sauber zu dokumentieren ist.
    Mit dem HOPPE Wartungsplaner erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und halten Ihren Aufwand möglichst in Grenzen.



    Software bringt Überblick über die Maßnahmen zu Gefährdungsbeurteilung
    Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung ( https://www.wartungsplaner.de/ ) bringt Ordnung in das Chaos. Mit der Software kann alles dokumentiert werden, was für die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung benötigt wird.
    Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

    Je Gefährdungsbeurteilung können folgenden Gefährdungsgruppen erfaßt werden

    • Grundlegende organisatorische Faktoren
    • Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
    • Gefährdung durch ergonomische Faktoren
    • Mechanische Gefährdung
    • Elektrische Gefährdung
    • Gefährdung durch Gefahrstoffe
    • Gefährdung durch Brände/Explosionen
    • Biologische Gefährdung
    • Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
    • Psychische Belastung durch die Arbeit
    • Sonstige Gefährdungen / Belastungen

    Gefährdungsbeurteilung für Gefährdungsmanager.
    Gefährdungsbeurteilung mit Checklisten: Im Handumdrehen die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren


    Die Wartung darf beim Fuhrpark nicht zu kurz kommen.
    Die ordnungsgemäße Wartung darf bei Fahrzeugen nicht zu kurz kommen und muss sich an vorgeschriebene Intervalle halten. Werden Wartungen und Inspektionen nicht fristgerecht durchgeführt, können sich die Kosten erhöhen. Um das zu vermeiden, liefern praxisorientierte Programme clevere Lösungsansätze. Auf stationären Rechnern und Mobilgeräten helfen sie beim Organisieren, Kontrollieren, Erinnern und Dokumentieren fälliger Wartungsarbeiten und sämtlicher Prüftermine.

    Um die Sicherheit und Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden, sollte die wichtigen Servicetermine fristgerecht durchgeführt werden. Die Nichteinhaltung der Wartungsintervalle würde sowohl zur Schädigung des Fahrzeugs führen.

    So vergisst der Fuhrparkmanager keine an Inspektion!
    Der Wartungsplaner weist automatisch Sie darauf hin, wann der nächste Inspektionstermin ansteht und erinnert sie in einem Dashboard. Nur so können Sie sich Fuhrparkleiter oder Fuhrparkmanager rechtzeitig um die nächste Inspektion kümmern.

    Wartungssoftware sichert den Service
    Für Fuhrparkmanager und Flottenbeauftragten macht es also Sinn, die berechneten Prüftermine auf dem Schirm zu haben. Digitale Lösungen können dabei unterstützen, allen Zuständigkeiten und pünktlich Bescheid zu geben.

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    Vereinfachen Sie das Erstellen, Zuweisen, Verfolgen und Abschließen von Wartungen, Instandhaltungen und Reparaturen.

    Prüfungsplaner . komfortable Überwachung der Prüftermine.

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