Rolltor Prüfung

An die Vorschriften zur Prüfung der Rolltore denken

Rolltoren: sicherheitstechnische Wartung
Eine sicherheitstechnische Wartung von Rolltoren ist vorgeschrieben. Diese enthalten unterschiedliche Prüfschritte und Vorgehensweisen.

Rolltor prüfen: Aktuelle Vorschriften sicher umsetzen
Bei Kontrollen der Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft wird geprüft, ob Sie die aktuellen Vorschriften bei Rolltoren umsetzen. Damit Sie bei den Kontrollen nichts zu befürchten haben, kommen Sie Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nach und prüfen Sie die Rolltore rechtzeitig und regelmäßig.

Der Wartungsplaner gibt Ihnen eine praktische Hilfestellung für Ihren Betriebsalltag bei der Prüfung der Rolltore.
Mit der Software profitieren Sie als Verantwortlicher / Rolltorprüfer von der Planung, Dokumentation und der automatisierten eMail-Erinnerung an die Prüftermine für die Rolltore.

Sichere Dokumentation - Überprüfen und warten Ihre Rolltore
Nach Abschluss der Prüfung / Wartung werden die überprüften Rolltore durch einen Instandhaltungsnachweis dauerhaft gekennzeichnet. Der Wartungsplaner erzeugt eine einen detaillierten Prüfnachweis der durchgeführten Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Produkt Informationen Wartungsplaner Software



Prüfplakette beim Stapler anbringen!
Nach der Prüfung ist das Anbringung der Prüfplakette besonders wichtig. Die Plakette bestätigt die erfolgreich durchgeführte Überprüfung des entsprechenden Staplers. Sie gibt außerdem auch den Termin der letzten Wartung oder, in den meisten Fällen, den nächsten Prüftermin mit Monat und Jahr an.
Die Prüfplakette „Nächster Prüftermin“ wird oftmals direkt auf den Instandhaltungsnachweis geklebt. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung einer Standard Grundplakette, auf die dann das Prüfetikett geklebt wird.


Gestalten Sie die Zukunft ihrer Instandhaltung aktiv mit!
Digitale Technologien und innovative Strategien revolutionieren die Instandhaltung. Die Instandhaltungsleiter sehen sich gegenwärtig mit tiefgreifenden Herausforderungen konfrontiert: Die Digitalisierung, Automatisierung und nachhaltige Wartungskonzepte konfrontieren traditionelle Vorgehensweisen mit neuen Herausforderungen und eröffnen zugleich neue Potenziale. In diesem Spannungsfeld haben wir als Hoppe Unternehmensberatung gemeinsam mit Fach- und Führungskräften der Instandhaltung eine praxisnahe Instandhaltungssoftware entwickelt.

Die Instandhaltungssoftware bietet einen innovativen Ansatz für eine effiziente Instandhaltung.
Die fortschreitende Digitalisierung verändert nicht nur die technischen Grundlagen, sondern erfordert auch einen Wechsel in der Wartung und Instandhaltung von Anlagen. Moderne Software für die Instandhaltung, der Einsatz von mobilen Geräten und datengestützte Entscheidungsprozesse stehen dabei im Mittelpunkt der Hoppe Instandhaltungssoftware.

Vorzüge und Leistungen der Software zur Wartungsplanung
Damit Sie alle Vorzüge und Leistungen vom Wartungsplaner auskosten können, empfehlen wir Ihnen ein Blick in die Demoversion - oder noch besser - eine ausführliche Darstellung auf der Webseite unter https://www.Wartungsplaner.de.
Am Servicetelefon sind wir zudem persönlich für Sie da. Ganz wie es für Sie am bequemsten ist.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Ein wesentlicher Bereich des Arbeitsschutzes ist die Maschinensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Anlagen jederzeit ordnungsgemäß und sicher verwendet werden können. Eine der grundlegenden Technischen Regeln in diesem Bereich ist die TRBS 1201. Sie gibt unter anderem Prüffristen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen vor.

Besitzt ein Betrieb Maschinen, die besonders hohe Sicherheitsrisiken mit sich bringen, müssen die Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden.

TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Viele Organisationen arbeiten mit veralteten Technologien
Durch die Integration der Wartungsplaner Software wird die Genauigkeit der Ergebnisse verbessert. Viele Organisationen arbeiten mit veralteten Technologien, die nicht für den Umgang mit den Datenmengen und -komplexitäten ausgelegt sind, was zu Verzögerungen und ineffizienten Analysen führt.

Als Verantwortlicher für HSE Health, Safety & Environment ist es notwendig, sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsschutz mit einer Arbeitsschutz-Management Software zu beschäftigen.

Instandhaltungsplanung steuert die gesamte Terminverwaltung
Optimale Betriebssicherheit beim Einsatz unserer Software zur Betriebsmittelverwaltung durch das Einhalten von gesetzlichen Vorgaben, Regelwerken sowie eigener Wartungs- und Instandhaltungsintervalle. Mitarbeiter der Instandhaltungsplanung werden durch das nachhaltige Dokumentieren von Zuständigkeiten, Lasten und Pflichten entlastet.
Die integrierte Instandhaltungsplanung steuert die gesamte Terminverwaltung Instandhaltungsarbeiten, Funktionsprüfungen, Inspektionen und Wartungen werden in der Terminverwaltung gesteuert.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln. Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.

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