DGUV Vorschrift 2
Die DGUV unterstützen durch ihre Vorschriften Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten.
Jedes Unternehmen muss sich von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.
Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat.
Grundprinzip für die Ermittlung und Festlegung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuungsleistungen
Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, muss sich von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. So sieht es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor.
Die BGW konkretisiert das ASiG in dieser Vorschrift für ihre versicherten Betriebe.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
§ 5 Bericht der DGUV Vorschrift 2
Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen
Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die
Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben.
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben
Prüfpflichten zu allen Arbeitsmitteln einhalten
Mit dem Arbeitsmittel- und Anlagenkataster im Wartungsplaner zeigen Sie auf einfachste Weise die einzuhaltenden Prüfpflichten zu Ihren Arbeitsmitteln auf.
Gesetzliche Anforderungen mit einer einzigen Software umsetzen.
Mit dem Einsatz der Wartungsplaner Software überzeugen EHS-Kräfte nicht nur intern gegenüber Vorgesetzten, sondern auch extern gegenüber Auditoren und Behörden.
Unsere Software führt Sie automatisch zu mehr Rechtssicherheit.
Rechtskonformes Arbeitsschutzmanagement
Nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung müssen Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden.
Die Wartungsplaner-Software von der HOPPE Unternehmensberatung unterstützt Sie dabei, Wartungen, Instandhaltungen und Prüfungen korrekt und termingerecht durchzuführen.
Ausfälle werden minimiert und die Kosten werden niedrig gehalten.
Mit einer systematischen Wartungsmanagement reduzieren Sie nicht nur Ausfallzeiten und schützen Ihre Mitarbeiter, sondern erfüllen gesetzliche Auflagen.
Verordnungen zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit, Brandschutz, schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind.
Typische Gegenstände, die geprüft werden müssen, sind beispielsweise Maschinen und Anlagen, Feuerlöscher, Rauchmelder, Stapler, Geräte, elektrische Betriebsmittel, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).
Wir bieten eine durchgängige Softwarelösung für Ihre Wartung und Instandhaltung
Mit dem Wartungsplaner optimieren Sie Ihre Arbeit.
Die Instandhaltungssoftware erlaubt es, alle Aufgaben der Instandhaltung, von der Verteilung der Aufgaben über die Ausführung bis zur vollständigen Dokumentation und Datenanalyse, mit einem einzigen Tool abzuwickeln.
Wartungsplaner protokolliert die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten einfach und Sie steigern Ihre Produktivität maßgeblich.
Software erstellt die Instandhaltung Kennzahlen
Prüftermine der Instandhaltung verwalten
Erstellen Sie einen Prüfnachweis der Instandhaltungsarbeiten
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Arbeitsschutz Modul steuert Prüfungen
Audit Modul um den gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitsschutz leichter zu meistern
Module zum Arbeitsschutz helfen bei Verwaltung und Management von Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb.
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Mechanik Mechatronik Jetzt Prüftermine verwalten
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