Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.



Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

Profitieren von der Erfahrung unserer Experten und finden individuelle Lösungen für ihre betrieblichen Herausforderungen als Beauftragter für Leiterprüfungen.

Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).


Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stellen
Als erfahrende Unternehmensberatung kennen wir die Lage rund um die Wartungen, Instandhaltungen und Prüftermine in den Unternehmen. Die Herausforderung besteht darin, die richtigen Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und sie dort optimal zu nutzen. Kein Prüftermin und keine Inspektion soll vergessen werden.
Wir beraten Unternehmen, damit Sie das Wartungsmanagement richtig umsetzen können.

Elektroprüfungen endlich im Griff
Wenn Ihr Unternehmen zahlreiche Elektrogeräte im Einsatz hat, müssen Sie die gesetzlichen Vorschriften zur Überprüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Geräte einhalten.
Doch welches Elektrogerät muss wann geprüft werden?
Wer darf die Prüfung durchführen?
Wo befinden sich die Dokumente dazu?
Wie werden die Prüfergebnisse in eine zentrale Software importiert?
Diese und weitere Fragen lassen sich mit dem Wartungsplaner ganz einfach beantworten. Die Software ermöglicht die einfache Planung, Durchführung und Dokumentation inklusiv Import von Elektroprüfungen nach Vorschrift DGUV V3 / DGUV V4 (E-Check).

Diese Daten werden im Wartungsplaner verwaltet

  • Maschinendaten für das Maschinenmanagement organisieren
  • Anlagendaten für das Anlagenmanagement
  • Wartungstermine und Prüftermine dokumentieren
  • Serviceaufträge mit den Wartungsinformationen
  • Prüfprotokolle, Prüfnachweise und Wartungsberichte
  • Messwerte für Prüfmittel
  • Betriebsdaten mit den Zählerständen
  • Ersatzteilmanagement mit den einzelnen Ersatzteilen für die Maschinen
  • Störmanagement: Störmeldungen erfassen, Ticketmanagement

Digitaler Wartungsmanager als effizientes Wartungstool
Mit dem digitalen Wartungsmanager von der Hoppe Unternehmensberatung verfügen Sie über eine Service-Plattform für die Verwaltung, der Erfassung der Wartungserfordernisse und der Visualisierung von Maschinen und Anlagen.
Dabei bildet der Wartungsmanager die gesamte installierte Mess- und Anlagentechnik digital ab und liefert dem Anlagenbetreiber zeitnahe Informationen über deren aktuellen zu erwartenden Betriebszustand. Die fälligen Wartungstermine und der vorgeschriebenen Wartungsbedarf wird mit der Software koordiniert. Wartungsarbeiten können so vorausschauend geplant und durchgeführt werden.

Halten Sie die Wartungsdokumentation auf dem neuesten Stand
Das integrierte Dokumentenmanagement verwaltet alle in Eigen- oder als Fremdleistung durchgeführten Wartungsaktivitäten. Halten Sie die Wartungsdokumentation auf dem neuesten Stand, so dass sie auch im Falle eines Audits schnell und lückenlos zur Verfügung steht.

Die Wartungshistorie wird durchgängig dokumentiert und aktualisiert
Mit dem Wartungsmanager können Betreiber ihre Wartungsplanung vereinfachen.
Die Software meldet alle vereinbarten Wartungsleistungen mit externen Dienstleistern.
Nach Abschluss der durchgeführten Wartungsarbeiten wird die begleitende Wartungsdokumentation erstellt und als Dateianhang an den Wartungsbericht als PDF angehängt.

Auf alle relevanten Prüfprotokolle und Checklisten kann über das integrierte Dokumentenmanagement jederzeit zugegriffen werden. Somit haben Sie alles über die durchgeführten Wartungsaktivitäten für das Audit griffbereit.

Der Wartungsplaner erstellt eine übersichtliche Prüfliste.
Prüfberichte, Prüfprotokolle, Störmeldungen oder andere Dokumente in Papierform gehen in einem großen Stapel auf dem Schreibtisch unter.
Mit dem Wartungsplaner gehört dies der Vergangenheit an. Einfach das Prüfprotokoll oder die Prüfberichte als PDF hochladen und von überall einsehen.
Mit dem Wartungsplaner können Sie eine Erinnerung an den nächsten Prüftermin einstellen und nichts wird mehr vergessen!
Mit dem Erinnerungsservice wird keine Aufgabe übersehen.
Nutzen Sie die Software als digitale Aufgabenliste oder für die digitale Begehung.

Das richtige Etikett zum Inventarisieren. Inventaretiketten metallisie

metallisierte Inventaretiketten mit Barcode
Wir produzieren auch nach Ihren Wünschen und liefern Ihnen hochwertige Etiketten
metallisierte Inventaretiketten kennzeichnen Betriebsmittel, Einrichtungsgegenstände und Anlagen
mehr lesen

Arbeitsmittelverwaltung . Prüfen: Anschlagmittel, kraftbetätigte Türen

Software zur Arbeitsmittelverwaltung
bringen Sie Effizienz, Professionalität und Übersicht in Ihre Arbeitsmittelverwaltung
Neben der Gefährdungsbeurteilung ist die Arbeitsmittelprüfung ist eine elementare Säule im Arbeitsschutz.
mehr lesen

Leitern und Tritte nach BetrSichV §3 (3) DGUV 208-016 - Leiterprüfbuch

Leiterprüfbuch - Leitern DGUV I 208-016, Dokumentationen
über 2.400 Leiterunfälle pro Jahr!
Leiterprüfung für Anlegeleitern mit Sprossen, Teleskop-Anlegeleiter, Stufen-Stehleiter, Trittleitern, Bockleitern,
mehr lesen

Elektroprüfung- elektrische Betriebsmittel. Gemäß DGUV Vorschrift 3.
S

Als Elektrofachkraft die DGUV umsetzen
elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden
elektrotechnische Arbeitsmittel rechtzeitig auf Defekte kontrollieren
mehr lesen