Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?
Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten
Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist
Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.
Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:
- Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
- Berufserfahrung besitzen und
- zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.
Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.
Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.
Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet.
Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt.
Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten.
Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste.
Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend.
Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.
Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.
Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016
Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden.
Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.
Profitieren von der Erfahrung unserer Experten und finden individuelle Lösungen für ihre betrieblichen Herausforderungen als
Beauftragter für Leiterprüfungen.
Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).
Wartungsplaner wurde von unseren erfahrenen Consultants, EHS Experten FaSis und Fachkräften für Arbeitssicherheit entwickelt.
Unsere Consultants betreuen Sie bei der Einführung und unterstützen Sie laufend beim Einsatz der Software.
Mit der Software Wartungsplaner werden Wartungsarbeiten strukturiert geplant
Durch die Digitalisierung mit der Wartungsplanungssoftware können Unternehmen ihre Produktivität und Wirtschaftlichkeit steigern.
Am Markt steht eine breite Auswahl speziell entwickelter Wartungsplaner-Software zur Verfügung.
Die Lösungen unterscheiden sich jedoch in ihrem Funktions- und Leistungsumfang.
Vor dem Kauf einer Wartungsplaner-Software ist ein gründlicher Vergleich unverzichtbar.
Unternehmen sind unterschiedlich und haben diverse Anforderungen.
Die Wartungsplaner-Software der HOPPE Unternehmensberatung ist eine Komplettlösung für Betriebe, die ihre Prozesse durch Digitalisierung verbessern und effizienter gestalten wollen.
Das Tool vereint Funktionen und Module zu einem durchgängigen Managementsystem für die reibungslose Koordination aller Wartungsaktivitäten.
Mit dem Wartungsplaner werden Wartungsarbeiten strukturiert geplant und wiederkehrende Aufträge automatisch angelegt.
So werden Wartungsintervalle eingehalten und eine lückenlose Dokumentation gewährleistet.
Durch ihre Flexibilität wird die Software allen Anforderungen von produzierenden Unternehmen der D-A-CH-Region gerecht.
Wir stehen Ihnen als Partner zur Seite
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Potenzial für die Digitalisierung im Arbeitsschutz
Wie dokumentieren Sie in Ihrem Unternehmen die Aufgaben von Arbeitsschützern?
Dazu gehören auch die Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, das Auditmanagement und auch das Gesundsheitsmanagement.
Mit dem Wartungsplaner verlten Sie die Aufgaben von Arbeitsschützern.
Der wesentliche Vorteil ist, dass der Zugriff auf wichtige Informationen über eine mobile APP überall und jederzeit erfolgen kann.
Wartungen geschickt terminieren und sorgfältig dokumentieren
Die gesetzlichen Prüfvorschriften, die Wartungspläne der Hersteller und die Störmeldungen müssen stets unter Kontrolle bleiben.
Die Wartungen geschickt terminiert und sorgfältig dokumentiert werden.
All diese Aufgaben integriert die Hoppe Unternehmensberatung jetzt in der Software Wartungsplaner.
Das intelligente Wartungsmanagement ebnet den Weg für die predictive bzw. preventive Maintenance.
metallisierte Inventaretiketten mit Barcode
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