Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?
Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten
Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist
Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.
Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:
- Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
- Berufserfahrung besitzen und
- zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.
Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.
Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.
Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet.
Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt.
Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten.
Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste.
Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend.
Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.
Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.
Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016
Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden.
Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.
Profitieren von der Erfahrung unserer Experten und finden individuelle Lösungen für ihre betrieblichen Herausforderungen als
Beauftragter für Leiterprüfungen.
Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).
Im Wartungsplaner laufen alle Arbeitsaufträge zusammen
Mit dem Wartungsplaner haben Sie die komplette Historie aller Assets jederzeit im Blick – von Wartungen über Störungen bis zu Prüfberichten.
Alle Infos sind automatisch mit dem Asset verknüpft, weil Arbeitsaufträge, Formulare und Dokus zentral zusammenlaufen.
So entsteht ein digitaler Wissensschatz, der stetig wächst – durchsuchbar, nachvollziehbar und jederzeit auditbereit.
Dokumentieren, Organisieren, Auswerten – mit dem Wartungsplaner gehen diese Aufgaben locker von der Hand.
Digitalisieren Sie einfach, effizient und rechtssicher den Arbeitsschutz Ihrer Organisation
Erreichen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Zertifizierung gemäß ISO 14001, ISO 50001 und ISO 45001.
Die Software unterstützt Sie bei sämtlichen Prozessen im Prüffristenmanagement.
Reduzieren Sie beim nächsten internen Audit Ihren Zeitaufwand mit der praktischen Software.
Egal, ob Sie nach ISO 9001, ISO 45001, ISO 14001 oder ISO 50001 handeln, Audits sind ein zentrales Element im Wartungsplaner.
Damit Sie Ihre Audits effektiv durchführen, sollten Sie sich an der DIN EN ISO 19011 orientieren.
Diese DIN bietet einen Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen.
Damit Sie alle Anforderungen erfüllen und Ihre internen Audits einfach und zeitsparend durchführen, sind die Erinnerungen an die Prüftermine im Arbeitsschutz besonders hilfreich.
Das Audit ist immer noch eins der wichtigsten Werkzeuge im Qualitätsmanagement und liefert einen wesentlichen Beitrag zur fortlaufenden Verbesserung.
Unternehmen sind in der Pflicht, wartungsrelevante Produkte regelmäßig prüfen zu lassen.
Der Wartungsplaner verschafft Ihnen einen optimalen Überblick über alle anfallenden Wartungsarbeiten.
Die Software bietet ihnen eine Wartungssicherheit.
Egal ob Leiter, Regal, Druckbehälter oder persönliche Schutzausrüstung, Betriebe sind in der Pflicht, prüfungsrelevante Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen.
Wir bieten eine individuell zugeschnittene Lösung, die auf Ihre Anforderung angepasst ist.
Der Wartungsplaner von HOPPE unterstützt jeden Ihrer Arbeitsschritte und hilft Ihnen bei der Optimierung Ihrer Abläufe.
Auf Grundlage unserer langjährigen Expertise bieten wir eine fachlich fundierte Beratung zur Optimierung Ihrer Wartungsprozesse an.
Wir stehen Ihnen als Berater zur Seite und zeigen Ihnen wie wir erfolgreich unterstützen können.
Wir kennen die täglichen Herausforderungen Ihrer Arbeit.
Kontroll- und Prüfpflichten erfüllen
Über das Ampelsystem erkennen Sie sofort, bei welche Prüfobjekten Aufgaben anstehen, oder noch zu erledigen sind.
Wartungsplaner Software - Termine & Fristen im Blick
Wartungs- und Instandhaltungsmanagement erleichtern
Wartungsplaner ist eine Softwarelösung, die speziell entwickelt wurde, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren und den Geschäftserfolg zu steigern.
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Um einen tieferen Einblick in dieses Tool zu erhalten, steht Ihnen ein informatives Video zur Verfügung. Sie finden das Video zum Wartungsplaner hier.
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