95% aller Brandopfer sterben an einer Rauchgasvergiftung

Arbeits- und Brandschutz im Betrieb

Sichere Arbeitsplätze sind für den unternehmerischen Erfolg
Sichere Arbeitsplätze und Betriebsstätten sind für den unternehmerischen Erfolg und für eine verantwortungsvolle Personalpolitik unabdingbar.
Allerdings bescheren komplexe Verordnungen, Vorschriften und Regelwerke zusätzliche bürokratische Lasten für die Betriebe.
Die Software Wartungsplaner soll Unternehmern und Führungskräften und ihren Mitarbeitern eine Dokumentation der Arbeitssicherheit und den betrieblichen Brandschutz ermöglichen

Effiziente Maßnahmen um den Brandschutz im Unternehmen umzusetzen.
Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie die enorme Anzahl an gesetzlichen Vorschriften jederzeit gezielt im Blick behalten.



Arbeitgeber hat für die Brandbekämpfung und den Brandschutz zu sorgen!
Zunächst einmal legt das Arbeitsschutzgesetz fest, dass der Arbeitgeber für die Brandbekämpfung und den Brandschutz zu sorgen hat. Welche Maßnahmen er treffen muss, hängt von der Größe und der Art des Unternehmens ab. In der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR) 133 finden Sie etwa Details zur Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, Infos dazu, welche Feuerlöscher für welche Brandgefahren bereitzuhalten sind, zu Zeitabständen, in denen Feuerlöscher auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden müssen oder Hinweise zur richtigen Vorgehensweise bei der Löschung. Eine beeindruckende Liste mit Gesetzen, Verordnungen, Berufsgenossenschaftlichen Regeln und Normen vermittelt dem Leser außerdem einen Eindruck, wie viele Vorgaben es zu beachten gilt


Weitere Anwendungsgebiete für den Wartungsplaner und der mobilen App:

  • Kundendienst und Kundenservice
  • Kontrollfristenpläne
  • Kontrollrundgang
  • Brandschutz, Brandschutzmaßnahmen
  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitsanweisungen
  • Abnahmeprotokolle
  • Objektbegehung
  • Reinigung
  • Störmeldungen
  • Qualitätsmanagement
  • Zählerstanderfassung
  • Kontrolle
  • Checklisten (z.B. für Wartung, Inspektion und Reparatur
  • )
  • Grünpflege
  • Winterdienst
  • Flucht- und Rettungswege
  • technischer und organisatorischer Brandschutzes

Automatischen Prüfterminerinnerung
Für Maschinen und Anlagen bietet der Wartungsplaner die Möglichkeit der automatischen Prüfterminerinnerung, sowie Aufzeichnung der Leistungsdaten.

Planen, verwalten und optimieren Sie die Instandhaltung mit nur wenigen Klicks.
Verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Anlagen. Verringern Sie Ausfallzeiten der Maschinen.
Wartung & Dokumentation über PC, Smartphone oder Tablet.

Der Wartungsplaner ist die ideale Ergänzung zur Inventarsoftware / Inventar-Manager der HOPPE Unternehmensberatung.
Die Bedienung ist an die Inventarsoftware angelehnt.
Mit dem Wartungsplaner können Sie dem einzelnen Inventar zugeordnete Aufgaben verwalten.
Dazu gehören unter anderem zyklische Prüfaufgaben wie Maschinenprüfungen, Regalprüfungen, Staplerprüfungen, Feuerlöscherprüfungen, Elektroprüfungen und Betriebsmittelprüfungen.

Benötigen Sie hierzu ein Werkzeug, das Sie an anstehende Unterweisungs

Unterweisung für Arbeitsschutz-Verantwortliche
Wer muss wen wann wie unterweisen?
Arbeitgeber oder Arbeitsschutz-Verantwortliche müssen die Mitarbeiter eines Betriebes regelmäßig unterweisen
mehr lesen

Sicherheit geht vor. Prüfprotokolle. 
21 Tage kostenlose Software Test

Dokumentations- und Prüfprotokolle
Planung der fälligen Arbeiten und Prüfprotokolle
Alle Protokolle der Prüfungen der Betriebsmittel in einer einzigen Software dokumentieren
mehr lesen

Arbeitsschutz Maßnahmen protokollieren. Arbeitsschutz Software zeigt P

Arbeitsschutz Maßnahmen in einer Software erfassen
die gesetzlichen Pflichten und Maßnahmen im Arbeitsschutz einfacher meistern
Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb: Unsere Module zum Arbeitsschutz helfen Ihnen in der Verwaltung im Arbeitsschutz
mehr lesen

gesetzliche Pflicht beachten. Lückenlos über die Termine der Brandschu

Brandschutzbegehung jetzt durchführen!
Für Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte,
Die Grundlage für die Brandschutzbegehung ist § 10 Arbeitsschutzgesetz.
mehr lesen