Eine sicherheitstechnische Wartung von Türen und Tore ist vorgeschrieben

An die Vorschriften zur Prüfung der Türen denken

Türprüfung Software: sicherheitstechnische Prüfung
Eine sicherheitstechnische Prüfungen von Türen ist vorgeschrieben. Diese enthält unterschiedliche Prüfschritte und Vorgehensweisen.

Türprüfung: Aktuelle Vorschriften sicher umsetzen
Bei Kontrollen der Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft wird geprüft, ob Sie die aktuellen Vorschriften bei Türen, Tore und Fenster umsetzen. Damit Sie bei den Kontrollen nichts zu befürchten haben, kommen Sie Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nach und prüfen Sie die Türen rechtzeitig und regelmäßig.

Der Wartungsplaner gibt Ihnen eine praktische Hilfestellung für Ihren Betriebsalltag bei der Prüfung der Türen.
Mit der Software profitieren Sie als Verantwortlicher / Türprüfer von der Planung, Dokumentation und der automatisierten eMail-Erinnerung an die Prüftermine für die Türen, Tore und Fenster.

Sichere Dokumentation: Überprüfen und warten Ihre Türen Tore und Fenster.
Nach Abschluss der Prüfung / Wartung werden die überprüften Türen durch einen Instandhaltungsnachweis dauerhaft gekennzeichnet. Der Wartungsplaner erzeugt eine einen detaillierten Prüfnachweis der durchgeführten Wartungsarbeiten.
Produkt Informationen Wartungsplaner Software



Prüfplakette bei Türen anbringen!
Nach der Türprüfung ist das Anbringung der Prüfplakette besonders wichtig. Die Plakette bestätigt die erfolgreich durchgeführte Überprüfung des entsprechenden Türen. Sie gibt außerdem auch den Termin der letzten Wartung oder, in den meisten Fällen, den nächsten Prüftermin mit Monat und Jahr an.
Die Prüfplakette „Nächster Prüftermin“ wird oftmals direkt auf den Instandhaltungsnachweis geklebt. Eine weite re Möglichkeit ist die Verwendung einer Standard Grundplakette, auf die dann das Prüfetikett geklebt wird.


Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert. Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:

  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung

Im Wartungsplaner hinterlegen Sie Ihre Wartungspläne wie regelmäßigen Wartungen und Inspektionen sowie die Kalibrierungen von Prüfmitteln.
Mit dem Wartungsplaner gliedern Sie Ihre Objekte nach Werken, Standorten, Kostenstellen und Typen.
Jedes Objekt in mehreren Ebenen enthalten sein. Für die Darstellung der Objekte nutzen Sie verschiedene Such- und Filterfunktionen.
Neben der detaillierten Beschreibung des Objektes (wie z.B. Seriennummer, Hersteller, Baujahr, usw.) hinterlegen Sie alle benötigten Dokumente als Datei beim Objekt. Damit sind Sie in der Lage, rasch und einfach auf Anleitungen, Fotos, Rechnungen, usw. zuzugreifen.

Zur Arbeitssicherheit gehört die rechtzeitige und regelmäßige Prüfung, Wartung und Dokumentation der Funktionalität von Maschinen.

Effizientes Management der Prüfberichte
Prüfung und Wartung aller Betriebsmittel & Objekte digital verwalten. Wartungsplaner erstellt eine Wartungsliste. Perfekt für die präventive & vorausschauende Instandhaltung Ihrer Anlagen.

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

Mit dem Wartungsplaner können Sie Prüftermine verwalten, um sicherzustellen, dass die notwendigen Prüfungen und Inspektionen termingerecht durchgeführt werden.
Die Software erinnert Sie automatisch an bevorstehende Prüftermine und ermöglicht es Ihnen, alle Informationen zu den durchgeführten Prüfungen in einem Protokoll zu speichern. Insgesamt bietet der Wartungsplaner eine effektive Möglichkeit, Instandhaltungsprozesse zu verwalten und zu optimieren, um die Betriebssicherheit und Produktivität zu verbessern.

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