DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüftermine korrekt verwalten

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.


Wartungen, Instandsetzungen, Reparaturen und Störungen
Mit dem Wartungsplaner können nicht nur Prüftermine verwaltet werden, sondern auch die wiederkehrenden Wartungsarbeiten, sowie geplante und ungeplante Reparaturen. Weiterhin können Störungen von Ihren Anlagen und Maschinen gemeldet werden. Mit unserer passenden App für Smartphone und Tablet für die Betriebssysteme APPLE IOS und Android werden Störungen mit allen notwendigen Daten erfasst und direkt mit dem mobilen Gerät mehrere Fotos der Anlagenstörung protokolliert werden. Die Stördaten werden in den Wartungsplaner übertragen. Eine eMail wird als Störmeldung direkt an Sie verschickt.

Modernität statt alter Mechanismen
Nicht zurück zur alten Normalität sondern vorwärts zur künftigen Modernität - so lautet das Motto der Managementsoftware Wartungsplaner. Vermeiden Sie einen Flicken-Teppich bei der Dokumentation von Prüfterminen für die unterschiedlichen Arbeits- und Betriebsmittel. Dass unsere digitale Lösung den Arbeitsalltag im Arbeitsschutz erleichtert, dass haben die zurückliegenden Jahre gezeigt.

Bringen Sie schnell und effektiv Ordnung in das "Chaos" der Arbeitsmittelverwaltung.
Wartungsplaner ist Ihre All-In-One Software zur Arbeitsmittelprüfung Mit dieser Software wird die Prüfung der Arbeitsmittel zum Kinderspiel.

Wir bieten ein Prüffristenmanagement und Dokumentation aller Arbeitsmittel.
Es ist nicht leicht, die Arbeitsmittelprüffristen immer im Überblick zu haben. Ebenso ist es sehr aufwendig die gefundenen Mängel sauber zu protokollieren. Regelmäßig kontrollieren der Gesetzgeber und die Unfallversicherer dies jedoch.

Der Wartungsplaner bringt jetzt Effizienz, Professionalität und Übersicht in Ihre Arbeitsmittelprüfung und Arbeitsmittelverwaltung.
In der Software erfassen Sie die Arbeits- und Betriebsmittel in einem explorerartigen Strukturbaum. Definieren Sie die Wartungstermine und die Prüffristen und verwalten alle zugehörigen Dokumente und Protokolle. Zusätzlich können Sie aus der Software heraus verschiedene Aufgaben und Aufträge planen und direkt den zuständigen Mitarbeitern zuweisen.

Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).

Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002

Prüfmittel Software. komfortable Überwachung der Prüfmittel.

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