Unterweisungs-Manager verwaltet die Sicherheitsunterweisungen

Jährliche Sicherheitsunterweisung – schon durchgeführt?

Auch diese Jahr werden Ihre Unterweisungen wieder fällig.
Denn der Gesetzgeber verpflichtet Sie gem. § 12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1 dazu, jährlich wiederkehrend Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln zu unterweisen

Jährliche Sicherheitsunterweisung – schon durchgeführt?
Sicherheitsunterweisungen müssen einmal jährlich durchgeführt werden
Unterweisungen werden mit unser Software leicht gemacht – Wartungsplaner dokumentiert die Unterweisungen zeitsparend und revisionssicher.

Erfahrene Unterweisungsmanager schätzen unsere Applikationen, Lösungen und Produkte ganz besonders.
Denn weil wir mit viel Erfahrung immer auch das Ganze sehen, bieten wir im Detail optimale Lösungen für viele Branchen, mit kompetenter Beratung, und vor allem zuverlässigem Service.

Unterweisungs Software zur Erfüllung aller arbeitssicherheitstechnischen Pflichten
Übersicht: welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Der Unterweisungsmanager im Wartungsplaner ist ein Modul, mit dem Sie die Vorteile der elektronischen Unterweisung in Ihrem Unternehmen voll ausschöpfen können.

Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG
Unterweisungen wie Verhalten im Notfall, Brandschutz oder allgemeine Sicherheitshinweise sind ein Muss. Die Dokumentation der Unterweisungen kostet jedoch Zeit: Inhalte recherchieren, rechtssicher formulieren, Teilnahme dokumentieren.

Sparen Sie sich den Stress – wir liefern Ihnen die Planungssoftware für Ihre Unterweisungen.
Unsere Unterweisungssoftware unterstützt Sie in allen Schritten:

  • rechtssicher und sofort einsatzbereit
  • Planung für Unterweisungen
  • Lückenlose Planung, Durchführung und Dokumentation
  • Elektronisches Historie jeder Unterweisung
  • Unterweisungsmanager für das ganze Jahr und jeden Mitarbeiter



Unterweisungsdokumentation endlich leicht gemacht
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

Unterweisungen schnell & einfach Mitarbeitern zuweisen
Der Unterweisungs-Manager weist jedem Mitarbeiter nach Ihren Vorgaben gezielt die Unterweisungen zu, die er durchführen soll. Außerdem können Sie Folgeunterweisungen in flexiblen Intervallen festlegen, welche vollautomatisiert durch das System angestoßen werden. Der Wartungsplaner ist eine der führenden Software-Lösung für die Dokumentation von Unterweisungen

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Unterweisung-Management, und zur Protokollierung welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung benötigt.
Benötigen Sie hierzu ein Werkzeug, das Sie dabei unterstützt, einfach zu bedienen ist und Sie rechtzeitig an anstehende Termine erinnert? Dann ist die Unterweisungs-Manager Wartungsplaner genau das richtige für Sie.
Mit der Software können die komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.

Gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 sind Sie verpflichtet, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich aufzuklären.
Denn geschieht ein Unfall, prüfen die Behörden und BG, ob Sie Ihre Beschäftigten unterwiesen haben. Können Sie dies nicht oder nicht ausreichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung.


Als Sicherheitsfachkraft einfach auf der sicheren Seite bleiben
Rechtssichere Dokumentation der Betriebsmittel, egal ob nach den Technischen Regeln, Gesetzen oder Verordnungen!
Als Sicherheitsfachkraft haben Sie ständig mit neuen, geänderten oder ersetzten Vorschriften oder Arbeitsschutzregeln zu tun.
In der letzten Zeit gab es bei überwachungsbedürftigen Anlagen einige für Sie wichtige Vorschriften. Auch die TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ wirken sich auf Sie aus.

Behalten Sie da wirklich noch den Überblick über die Prüftermine all Ihrer Betriebsmittel?
Im Prüf- und Wartungsplaner zeigen wir Ihnen, was für Sie tatsächlich relevant ist.
Lassen Sie sich durch das eMail-Center vom Wartungsplaner bequem per E-Mail über alle für Sie relevanten Prüf - und Wartungstermine erinnern.

Der Wartungsplaner ist ein unverzichtbarer Helfer im Betrieb.
Für nahezu jedes Unternehmen, das innerbetrieblich Prüfungen und Wartungen durchführt, ist unsere Software ein unverzichtbarer Helfer.

Wartungsplaner ist die passende Lösung für die Anlagendokumentation
Mit diesen Vorteilen im Dokumentenmanagement meistern sie die Digitalisierung im Wartungsmanagement.
Anlagenbetreiber sowie Anlagenbauer haben nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften das Interesse, ihre Anlagen zu dokumentieren. Für alle Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen müssen alle Unterlagen aktuell und in kürzester Zeit verfügbar sein.
Die Anlagendokumentation umfasst ein leistungsstarkes Dokumentenmanagement System (DMS) und verwaltet die komplette digitale Dokumentation von Anlagen. Die Mitarbeiter werden bei den täglichen Aufgaben entlastet. Der Wartungsplaner erfüllt die hohen gesetzlichen Anforderungen.
Durch den Einsatz der mobilen Erfassung lassen sich Dokumentations- und Unternehmensprozesse automatisieren, kontrollieren und optimieren.

Erstellung von Plänen für Prüfungen. Die Effizienzgewinne sind erheblich.
Die Verwaltung alle Prüftermine kann wesentlich effizienter durchgeführt werden, wenn man stets sieht, was bereits erledigt wurde und was noch zu erledigen ist.

Hoppe Unternehmensberatung bietet ein digitales Werkzeug für Ihre Instandhaltung, Wartung und Reparatur

Die Wartung betrifft eine Vielzahl an einzelnen Maschinen, Anlagen und Komponenten.
Teilweise handelt es sich um feste Intervalle, oft jedoch auch um variable Termine, die von Faktoren wie Betriebsstunden und Abnutzung abhängen.
Dazu kommen zahlreiche sicherheitstechnische Verpflichtungen, etwa wie in der Schweiz die Vorgaben des Unfallversicherungsgesetzes (UVG). Als Versicherungsleistungen werden für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert.

Auch die wiederkehrenden Termine wie der E-Check gehören in den Fokus der Elektrofachkraft und somit in einen Wartungsplaner.
Die Notwendigkeit der Einhaltung von Wartungs- und Prüfterminen ergibt sich nicht nur aus gesetzlichen Vorgaben. Neben dem Werterhalt ist auch die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Maschinen erforderlich.

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