Unterweisungs-Manager verwaltet die Sicherheitsunterweisungen
Jährliche Sicherheitsunterweisung – schon durchgeführt?
Auch diese Jahr werden Ihre Unterweisungen wieder fällig.
Denn der Gesetzgeber verpflichtet Sie gem. § 12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1 dazu, jährlich wiederkehrend Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln zu unterweisen
Jährliche Sicherheitsunterweisung – schon durchgeführt?
Sicherheitsunterweisungen müssen einmal jährlich durchgeführt werden
Unterweisungen werden mit unser Software leicht gemacht – Wartungsplaner dokumentiert die Unterweisungen zeitsparend und revisionssicher.
Erfahrene Unterweisungsmanager schätzen unsere Applikationen, Lösungen und Produkte ganz besonders.
Denn weil wir mit viel Erfahrung immer auch das Ganze sehen, bieten wir im Detail optimale Lösungen für viele Branchen, mit kompetenter Beratung, und vor allem zuverlässigem Service.
Unterweisungs Software zur Erfüllung aller arbeitssicherheitstechnischen Pflichten
Übersicht: welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Der Unterweisungsmanager im Wartungsplaner ist ein Modul, mit dem Sie die Vorteile der elektronischen Unterweisung in Ihrem Unternehmen voll ausschöpfen können.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Unterweisungsdokumentation endlich leicht gemacht
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.
Unterweisungen schnell & einfach Mitarbeitern zuweisen
Der Unterweisungs-Manager weist jedem Mitarbeiter nach Ihren Vorgaben gezielt die Unterweisungen zu, die er durchführen soll. Außerdem können Sie Folgeunterweisungen in flexiblen Intervallen festlegen, welche vollautomatisiert durch das System angestoßen werden. Der Wartungsplaner ist eine der führenden Software-Lösung für die Dokumentation von Unterweisungen
welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Verwaltung und Organisation der Unterweisung.
Software für das Unterweisung-Management, und zur Protokollierung welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung benötigt.
Benötigen Sie hierzu ein Werkzeug, das Sie dabei unterstützt, einfach zu bedienen ist und Sie rechtzeitig an anstehende Termine erinnert?
Dann ist die Unterweisungs-Manager Wartungsplaner genau das richtige für Sie.
Mit der Software können die komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.
Gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 sind Sie verpflichtet, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich aufzuklären.
Denn geschieht ein Unfall, prüfen die Behörden und BG, ob Sie Ihre Beschäftigten unterwiesen haben.
Können Sie dies nicht oder nicht ausreichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung.
Mit dem Wartungsplaner haben alle Kollegen die für sie wichtigen Infos immer und überall parat.
Instandhalter, Maschinen- und Anlagenbediener über die mobile Wartungs-App und Produktionsleiter über die PC-Anwendung. Mit der So ist eine reibungslose und schnelle Zusammenarbeit im Wartungsteam garantiert.
Behalten Sie Prüf- und Wartungsfristen immer im Blick
Laut der Betriebssicherheitsverordnung müssen Sie dafür sorgen, dass die eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind und dies entsprechend dokumentiert wird.
Wissen Sie, wann Ihre Geräte, Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen zuletzt geprüft wurden?
Defekte Arbeitsmittel können dazu führen, dass die Produktion stillsteht, oder, dass es zu schweren Arbeitsunfällen kommt.
Damit Sie keine Prüffristen mehr vergessen, gibt es den praktischen Prüf- und Wartungsplaner.
Wir bieten eine Praxis-Software Prüf- und Wartungsplaner zur rechtssicheren und zeitsparenden Organisation von Prüfung, Wartung und Reparatur aller Arbeitsmittel.
Und so haben Sie alle Prüf- und Wartungsfristen mühelos im Griff:
1. Prüfobjekte anlegen
Die Anlage der Prüfobjekte erfolgt in von Ihnen frei definierbaren Kategorien.
Hier eine Liste von typischen Prüfobjekten.
- elektrische Betriebsmittel
- Maschinen und Anlagen
- Fuhrpark wie Stapler, Fahr- und Hebezeuge
- Brandschutz, Feuerlöscher
- Regale
- Leitern und Tritte
- Druckbehälter
2. Prüfdaten zu jedem Arbeitsmittel erfassen
Dies geschieht in vordefinierten Eingabefeldern, entweder mit Standardeinstellungen oder ganz individuell.
Legen Sie den Prüftermin und die Zuständigkeit fest.
Ergänzen Sie das Prüfintervall für die nächste Prüfung.
3. Prüfprotokolle anhängen
Dokumente wie Prüfanhänge hinterlegen
4. Automatische Erinnerung
per eMail erhalten Sie eine automatische Erinnerung über die anstehenden Aufgaben
Wir unterstützen Sie im Instandhaltungsmanagement bei der Wahrnehmung der Betreiberverantwortung
Der Wartungsplaner bietet eine Planung, Durchführung, Steuerung, Dokumentation von Instandhaltungsmaßnahmen.
Die Software erfasst die Störungsmeldungen und qualifiziert diese.
Die Erinnerungsfunktionen sorgen für eine Verfolgung der Störungsbehebung.
Lassen Sie sich automatisch über den Bearbeitungsstatus benachrichtigen.
Generieren Sie Arbeitsaufträge zur Verfolgung der Realisierung mit Termin- und Kostenkontrolle.
Und mit unsere Software für das Gerätemanagement haben Sie immer die volle Übersicht darüber, wo Ihre Geräte im Einsatz sind.
organisatorischen versus technischen Prüfungen
Grundsätzlich wird bei den Prüfungen zwischen organisatorischen und technischen Prüfungen unterschieden.
- Bei der organisatorischen Prüfung wird kontrolliert, ob alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente vorhanden sind.
- Eine technische Prüfung besteht aus einer Sichtprüfung, einer Funktionsprüfung sowie der Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen.
Interne oder externe Organisation der Prüfung.
Sowohl die Prüfung als auch die Wartung der Arbeitsmittel kann intern oder extern organisiert werden. Bei einigen Prüfungen fordert die Betriebssicherheitsverordnung eine befähigte Person.
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