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Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz

Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung
Betriebsmittelprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterliegen auf unterschiedlichen Ebenen strengen rechtlichen Vorgaben.

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien:
1. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
3. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das in § 3 Abs. 1 ArbSchG die Grundpflichten des Arbeitgebers formuliert. Demnach hat dieser die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.



Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.

Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die BetrSichV geregelt, zum anderen von der DGUV. Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV). Die BetrSichV ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.


Teilweise ist die Verwaltung von Daten im Instandhaltungsbereich zu komplex.
Dazu zählen das Management von Stammdaten, von Arbeitsaufträgen oder operative Berichte wie Wartungen und Störmeldungen.
Ohne eine effizient Softwarelösung für diese Herausforderungen, verlieren Unternehmen schnell den Überblick.
Mit dem Wartungsplaner von der HOPPE Unternehmensberatung aus Heusenstamm versetzen Sie das Instandhaltungsteam in die Lage, die Organisation und Datenpflege zu rationalisieren.

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Der Wartungsplaner kommt bei der Produktionstechnik und bei der Betriebstechnik zum Einsatz.

On-Premise versus Cloud-basierte Software-as-a-Service (SaaS)
Cloud-basierte Software-as-a-Service (SaaS) - Lösungen ermöglichen einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu einer Software. Das veranlasst so manche Fachabteilung dazu, eigenständig auf solche Lösungen zurückzugreifen, ohne die interne IT-Abteilung einzubeziehen. Die entstehenden Cyberrisiken sind selbstredend enorm.

Bei der Einführung von SaaS-Lösungen werden oft wichtige Sicherheitsaspekte vernachlässigt.
Besonders problematisch wird es, wenn Nutzer ohne ausreichendes IT-Wissen eigenständig Lösungen auswählen und konfigurieren. So entstehen unvorhergesehene Sicherheitsrisiken.
Die Verlagerung von Unternehmensanwendungen von er Cloud in eine On-Premise Lösung schreitet unaufhaltsam voran. Auch mittelständische Unternehmen gehen zunehmend weg von SaaS-Lösungen.

Bei einer On-Premise liegen die Daten und Programme komplett bei dem Unternehmen, die diese erwerben. Cloud Anbieter entgegen bieten ihre Software als Service an, das heißt die Installation, die Serverstruktur sowie die Administration liegt in den Händen des Providers.

Unternehmen sollten SaaS-Dienste sowie deren Konfiguration und Kommunikationsverhalten eingehend untersuchen. Potenzielle Sicherheitslücken müssen frühzeitig zu beobachtet werden.
Zusätzlich ist es wichtig, sicherzustellen, dass die SaaS-Anbieter Datenschutzbestimmungen und regulatorische Vorgaben einhalten, und transparent mit den Kunden über die Verarbeitung ihrer Daten kommunizieren.

Fazit:
Um sich nicht den Risiken auszusetzen, ist ein umfassendes Sicherheitskonzept erforderlich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Daten, Systeme und Schnittstellen geschützt sind.

Als Verantwortlicher für HSE Health, Safety & Environment ist es notwendig, sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsschutz mit einer Arbeitsschutz-Management Software zu beschäftigen.

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