Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702
Wer darf die ortsveränderlichen elektrischen Geräte prüfen?
Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702
Verwenden Sie in Ihrem Betrieb elektrische Geräte und Arbeitsmittel, sind Sie verpflichtet Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702 (Nachfolgenormen der DIN VDE 0701-0702), 0100-600 und 0105-100 durchzuführen.
Setzen Sie Vorgaben nicht um, müssen Sie im Ernstfall nachweisen, dass es auch unter deren Anwendung zu einem Unfall gekommen wäre.
Gelingt Ihnen das nicht, erwarten Sie ernstzunehmende Rechtsfolgen aufgrund des vorliegenden gravierenden Organisationsverschuldens und es droht der Verlust des so wichtigen Versicherungsschutzes.
Wer darf die ortsveränderlichen elektrischen Geräte prüfen?
Die Betriebsmittelprüfung ist von einer befähigten Person vorzunehmen. Eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 ist, wer aufgrund seiner Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse besitzt. Daher muss die befähigte Person mindestens über eine elektrotechnische Ausbildung und dem Status der Elektrofachkraft verfügen, um die von den Betriebsmitteln ausgehenden Gefahren beurteilen zu können.
Prüfungen durch elektrotechnisch unterwiesene Personen sind ebenfalls zulässig.
Der Wartungsplaner dokumentiert jede Geräteprüfung, die Sie aufgrund der vorgeschriebenen DGUV Vorschrift brauchen.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
Die von der DGUV angeordnete Betriebsmittelprüfung ist wichtig zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Wahrung des Versicherungsschutzes.
Durchführung von Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten
Voraussetzung zur Durchführung der Prüfung ist es, daß die verantwortliche Elektrofachkraft
die anzuwendenden elektrotechnischen Regeln, insbesondere DIN VDE 0105, „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ zur Verfügung hat, diese kennt und anwenden kann.
Die zur Prüfung verwendeten Messgeräte müssen der DIN VDE 0413 bzw. EN 61557 DIN 0404 entsprechen.
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Think Safety First
Der Wartungsplaner erinnert Sie an den nächsten Prüftermin.
Behalten Sie das gesamte Service-Management zu Ihrem Inventar immer im Blick.
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Technische Arbeitsmittel und Betriebsmittel vom Gesetz her prüfpflichtig.
Der Wartungsplaner erstellt ein exaktes Kataster über die anfallenden Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel.
Vermeiden Sie Stillstandzeiten oder Ausfälle Ihrer Maschinen.
Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.
- Technische Arbeitsmittel
- Türen und Tore
- Elektrische Anlagen und Arbeitsmittel
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel und Ketten
- Persönliche Schutzausrüstung (Absturz, Halten & Retten etc.)
- Flurförderzeuge, Hubwagen
- Betriebsmittel
- Maschinen und Anlagen
- Werkzeuge
- Hebebühnen
Die regelmäßige Wartung von Maschinen ist essentiell für die Arbeitssicherheit.
Nur so kann ein reibungsloser Betrieb gewährleistet werden.
Um die Organisation, Planung und Durchführung einer Wartung und Instandhaltung zu erleichtern, hilft ein digitaler Wartungsplaner. Oft wird ein derartiges Tool auch CMMS (Computerized Maintenance Management System) bezeichnet.
Das Computerized Maintenance Management System von Hoppe ist eine Instandhaltungssoftware, die Unternehmen bei der Instandhaltung in ihrer Produktion unterstützt.
Das Instandhaltungssoftware Wartungsplaner ist eine Software, die speziell für Maschinenbetreiber, Maschinentechniker und Maschinenbauer entwickelt wurde.
Bei der Prüfung sollten die beauftragten Mitarbeiter chronologisch folgendermaßen vorgehen:
Sichtprüfung von erkennbaren Schäden, Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen, Beurteilung der Prüfergebnisse und schließlich die Kennzeichnung des geprüften Arbeitsmittels mittels einer Prüfplakette auf dem Arbeitsmittel.
Dokumentation der Prüfergebnisse:
Hierzu sollte eine Checkliste als Datenblatt angelegt werden. Auf diesem werden die vorgefundenen Schäden und Mängel, die Maßnahmen zur Beseitigung dieser Defizite, der aktuelle Status des Geräts sowie die Festlegung eines neuen Prüftermins angegeben.
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