Ein Aufzug, auch landläufig Fahrstuhl genannt, muss sicher und störungsfrei funktionieren.

An die Vorschriften zur Prüfung der Aufzüge denken

Aufzugsprüfung Software: sicherheitstechnische Prüfung
Eine sicherheitstechnische Prüfung von Aufzügen ist vorgeschrieben. Diese enthält unterschiedliche Prüfschritte und Vorgehensweisen.
Wiederkehrende Prüfung (Hauptprüfung/ Zwischenprüfung) an allen Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV.

Aufzugsanlagen von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) prüfen lassen.
Alle zwei Jahre muss eine Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle stattfinden. Dabei werden sowohl die Anlage selbst als auch alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen überprüft. Geprüft werden das Notrufsystem, das Fahrverhalten, die Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen, elektrische Gefährdungen und die Funktion der Fahrkorbtüren.

Sichere Dokumentation:
Nach Abschluss der Prüfung oder Wartung wird der überprüfte Aufzug / Aufzugsanlage durch eine Prüfplakette bzw. einem Prüfnachweis dauerhaft gekennzeichnet. Der Wartungsplaner erzeugt eine einen detaillierten Prüfnachweis der durchgeführten Wartungsarbeiten.

Gesetzliche Regelungen für den Aufzugsbetrieb
Wer einen Aufzug betreibt, der muss auch viele rechtliche Pflichten erfüllen: Diese ergeben sich aus Europäischen Normen, Bundesgesetzen, Verordnungen und Arbeitsschutzbestimmungen.

Wer einen Aufzug betreibt, hat eine große Verantwortung.
Neben dem Inverkehrbringen auf Grundlage der europäischen Aufzugsrichtlinie fordert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine regelmäßige, genaue Überprüfung des Funktions- und Sicherheitszustands jedes Aufzuges.

Dokumentieren, Begutachten und prüfen Sie gemäß der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Personen- und Lastenaufzüge, Fassadenaufzüge, Bauaufzüge und Güteraufzüge.
Der Wartungsplaner unterstützt Sie durch die Dokumentation der Prüfungen und Wartung Ihrer Aufzugsanlagen und trägt somit zur Sicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden bei. Sorgen Sie für Rechtssicherheit und verbessern Sie die Verfügbarkeit Ihrer Aufzüge.

Gerne beraten wir Sie direkt per Telefon.
Sie erreichen uns unter: +49 (0) 6104 / 65327
oder kontaktieren Sie uns per eMail:
info@Wartungsplaner.de

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Mit dem Prüf- und Wartungsplaner entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit der Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen und Inspektionen die Nachweise vorzulegen.

Der Prüf- und Wartungsplaner unterstützt Sie die Prüffristen im Arbeitsschutz gemäß den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Damit die Aufgaben der zu prüfenden Betriebsmittel nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein System zur Wartungsplanung entwickelt.

Wartung aller Betriebsmittel digital verwalten.
Mit dem Wartungsmanager verfügen Sie über eine übersichtliche Wartungsliste. Unser Wartungsmanager zeigt die Prüfobjekte je nach der gewählten Auswahl gefiltert und nach verschiedenen Kriterien sortiert.

Der Prüf- und Wartungsplaner verfügt über eine Erinnerungsfunktion
Sie werden automatisch und rechtzeitig mit dem Erinnerungsservice via eMail über anstehende Wartungstermine oder Prüftermine informiert.

Fälligkeiten werden im Ampelsystem dargestellt
Durch das Darstellung über ein Ampelsystem sehen Sie auf einen Blick welche Wartung bald fällig ist.


Durchführung von Aufzugsprüfungen
Was ist die Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Aufzügen? Regelmäßige Reinigung und Pflege ist eine Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Lebensdauer und Funktionsfähigkeit der Aufzüge.
Alle Bauteile müssen regelmäßig auf Beschädigungen und Verformungen geprüft werden.

An die Prüfpflichten für Aufzüge denken.
Der Wartungsplaner unterstützt Sie bei der Planung und Überwachung fälliger Inspektions- und Wartungstermine sämtlicher Aufzüge.

Mit dem Wartungsplaner entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit der Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.

Wir unterstützen Sie, die gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

das schreibt die Presse zum Wartungsplaner

Fachartikel zum Wartungsplaner, Anwenderberichte, Success Storys finden Sie hier.

aktuelle Meldungen der Presse...



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