arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung dienen der Früherkennung
Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes
G-Ziffern (Handlungsempfehlungen der DGUV)
Arbeitsmedizinische Vorsorgen für Mitarbeiter müssen zwingend auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Die G-Ziffern Handlungsempfehlungen der DGUV entsprechend aktuell nicht mehr den rechtlichen Vorgaben
- G 1.1 Quarzhaltiger Staub
- G 1.2 Asbestfaserhaltiger Staub
- G 1.3 keramikfaserhaltiger Staub
- G 1.4 Staubbelastung
- G 2 Blei
- G 3 Bleialkyle
- G 4 Gefahrstoffe, die Hautkrebs verursachen können
- G 5 Glycerintrinitrat (Nitroglycerin)
- G 6 Kohlendisulfid (Schwefelkohlenstoff)
- G 7 Kohlenmonoxid
- G 8 Benzolv
- G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen
- G 10 Methanol
- G 11 Schwefelwasserstoff
- G 12 Phosphor (weißer)
- G 13 Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff)
- G 14 Trichlorethen (Trichlorethylen)
- G 15 Chrom VI – Verbindungen
- G 16 Arsen oder seine Verbindungen
- G 17 Tetrachlorethen (Perchlorethylen)
- G 18 1,1,2,2-Tetrachlorethan (Pentachlorethan)
- G 20 Lärm
- G 21 Kälte
- G 22 Zähne
- G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen
- G 24 Hauterkrankungen ohne Hautkrebs
- G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
- G 26 Atemschutzgeräte
- G 27 Isocyanate
- G 28 Arbeiten in sauerstoff-reduzierten Bereichen
- G 29 Benzolhomologe (Toluol, Xylol)
- G 30 Hitzearbeiten
- G 31 Überdruck
- G 32 Cadmium und seine Verbindungen
- G 33 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
- G 34 Fluor oder seine Verbindungen
- G 35 Arbeitsaufenthalt in klimatisch belastenden Gegenden
- G 36 Vinylchlorid
- G 37 Bildschirmarbeitsplätze
- G 38 Nickel oder seine Verbindungen
- G 39 Schweissrauche
- G 40 Krebserzeugende Gefahrstoffe
- G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr
- G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
- G 43 Biotechnologie
- G 44 Buchen- und Eichenholzstaub
- G 45 Styrol
- G 46 Belastungen des Muskel- und Skelettsystems
- G 88 Deponie (BG Bau)
- G 88 Holzschutzmittel (Holz-BG)
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung dienen der Früherkennung beziehungsweise der Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten und sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes.
Der Wartungsmanager plant jede Wartung.
Die Wartungsmanager Software wurde C24entwickelt, um Wartungstermine und Vorschriften konsequent im Blick zu halten und ein effizientes Prüf- und Wartungsmanagement zu sichern.Die Software bietet Transparenz und Rechtssicherheit im Wartungsmanagement
Wartungsplaner erstellt die Dokumentation zum Thema Arbeitssicherheit
Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation rund um das Thema Arbeitssicherheit, damit Sie alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben in Ihrem Betrieb erfüllen.
Wartungen nachvollziehen und für Audits nachweisen:
Wartungen und Inspektionen eindeutig nachvollziehen und für Audits und Zertifizierungen nachweisen:
Unser bedienerfreundliche Wartungsplaner überwacht zuverlässig die Fälligkeitstermine und erinnert Sie automatisch an die notwendige Wartungsarbeiten.
Auf diese Weise generieren Sie mit dem HOPPE Wartungsprogramm einen übersichtlichen Wartungsplan für die gesamte Anlagen und Maschinen.
Die Fälligkeit der erfassten Wartungsarbeiten wird laufend überwacht und Ihnen rechtzeitig in der Vorschau oder im Dashboard angezeigt.
Die ordnungsgemäße Durchführung der anstehenden Wartungsarbeiten werden im Wartungsplaner quittiert.
Software zur Planung, Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Wartungsarbeiten.
Lösen Sie mit dem Wartungsplaner die größten Herausforderungen durch einem intelligenten Wartungsplan je Maschine und Anlage
Mit einem intelligenten Wartungsplan für die Maschinen und Anlagen kommen Sie dem Ziel einer 100% Arbeitssicherheit und einer 0% Ausfallquote möglichst nahe.
Unsere Wartungsplaner-Software unterstützt Sie dabei, Prüfungen und Wartungstermine termingerecht durchzuführen.
Mit dem Wartungsplaner organisieren Sie alle Termine und Aufgaben, die mit der Prüfung, Wartung, Inspektion und Instandhaltung von betrieblichen Arbeitsmitteln und Anlagen zusammenhängen.
Mit einer systematischen Wartungsplanung reduzieren Sie nicht nur Ausfallzeiten, sondern erfüllen gesetzliche Auflagen.
Verordnungen zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und der Elektrosicherheit schreiben vor, alle Maschinen, Anlagen und Elektrogeräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen.
Typische Objekten, die geprüft werden müssen:
- Maschinen und Anlage
- elektrische Betriebsmittel (DGUV Vorschift 3)
- persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
- Aufzüge
- Rauchmelder und Feuerlöscher
- Stapler, Flurförderfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge
- Druckbehälter
- Türen, Tore Fenster
- Regale und Regaleinrichtungen
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