Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV
Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
Arbeiten mit System: Unterweisungen effizient planen und dokumentieren
Jährlich startet immer die Planung der Pflichtunterweisungen.
Sie müssen für jeden Mitarbeitenden die passenden Unterweisungsthemen zusammenstellen, um für möglichst effektive Unterweisungen zu sorgen. Also viel zusätzlicher Aufwand neben der tatsächlichen Durchführung und der notwendigen Dokumentation.
Damit Sie Ihrer Unterweisungspflicht einfach und mit geringem Aufwand nachkommen können, gibt es
den Unterweisungsmanager im Wartungsplaner.
- Unterweisung leicht gemacht: Einfache Erfassung der Stammdaten, sofort einsetzbare Reports – für den direkten Einsatz im Alltag!
- Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Import der Mitarbeiterdatenbank – so sparen Sie Zeit und Nerven!
- Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner wissen Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt?
Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.
Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt.
Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.
Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.
welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung.
Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.
Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!
So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen
Ihre Vorteile:
Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.
So steht einer Zertifizierung der Revisionssicherheit nichts mehr im Wege
Der Wartungsplaner kombiniert intelligente Funktionen, mit denen die Verwaltung wartungsbezogener Daten spürbar erleichtert wird.
Mit der Dokumentation der Wartungen, Inspektionen und Sicherheitsprüfungen sind Sie immer gut vorbereitet für die Revision oder für das Audit.
So steht einer papierlosen und unkomplizierten Wartung nichts im Weg.
Das Einscannen des auf den zu prüfenden Betriebsmittel befestigten Barcode Etiketten erlaubt den Zugriff auf die entsprechenden Wartungsunterlagen des jeweiligen Gegenstands sowie auf die benötigten Protokolle, die für die Prüfung vollständig auszufüllen sind.
Arbeitsschutz mit Prüfterminverfolgung – Alles aus einer Hand
Erhöhen Sie die Akzeptanz des Arbeitsschutzes im Unternehmen durch eine einfache Dokumentation und Erinnerung an die Prüftermine im Arbeitsschutz.
Sorgen Sie für eine digitale Bereitstellung aller relevanten Dokumente an die Mitarbeiter.
Machen Sie Schluss mit endlosen Exceltabellen.
Starten Sie jetzt mit dem Wartungsplaner und organisieren Sie Ihre Arbeitsschutzaufgaben effizient und kostengünstig.
Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG

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