Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt? Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.

Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt. Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.

Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.



Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen

Ihre Vorteile:

Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.


Die Hoppe Unternehmensberatung hat mit Ihrer Branchenlösung "Instandhaltungssoftware" die Herausforderung angenommen, um produzierende Unternehmen und Industrieunternehmen, Verwaltungen beim Instandhaltungsmanagement zu unterstützen.

vorbeugende Instandhaltung - Verschleißteile austauschen bevor sie ausfallen
Wer sich mit der Instandhaltung von Maschinen und Anlagen beschäftigt ist, sollte sich der Tatsache bewusst sein, das die Wartungskosten über den Maschinenlebenszyklus gerechnet, ähnlich hoch sind wie die Anschaffungskosten.
Aus diesem Gründen wechseln viele Instandhalter Ihre Instandhaltungsstrategie zur "vorbeugenden Instandhaltung" und tauschen Verschleißteile bevor sie ausfallen.
Diese Vorgehensweise erhöht ohne Zweifel die Verfügbarkeit der Anlagen. Als Instandhalter bewegt man sich stets in einem Dilemma zwischen zur wenig Wartung kann zur teuren Ausfällen und Stillständen führen und zu frühe Wartung treibt die Kosten unnötig nach oben. Entscheidend ist es, das richtig Maß an Wartungsintervallen zu finden. Im Wartungsplaner wird sowohl eine vorausschauende Wartungsplanung als auch eine wiederkehrende Wartung dokumentiert.

Die bedienungsfreundliche Lösung zur Datenverwaltung
Die Wartungsplaner Software vereinfacht die Datenverwaltung und Berichterstellung für Maschinen und Geräte gegenüber herkömmlichen Verfahren. Unabhängig davon, ob Sie Maschinen warten oder Elektrogeräte in einem Büro prüfen, Reparaturen in einer Werkstatt kontrollieren oder Wiederholungsprüfungen durchführen, ist eine ordnungsgemäße Datenverwaltung von entscheidender Bedeutung, um leicht verständliche Prüfprotokolle erstellen zu können.
Mit einer optimierten Bedienoberfläche und einem intuitiven Arbeitsablauf können Prüfergebnisse einfach in druckfähige Prüfprotokolle und Berichte mit Ihrem Firmenlogo formatiert werden.