Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Arbeiten mit System: Unterweisungen effizient planen und dokumentieren
Jährlich startet immer die Planung der Pflichtunterweisungen. Sie müssen für jeden Mitarbeitenden die passenden Unterweisungsthemen zusammenstellen, um für möglichst effektive Unterweisungen zu sorgen. Also viel zusätzlicher Aufwand neben der tatsächlichen Durchführung und der notwendigen Dokumentation.

Damit Sie Ihrer Unterweisungspflicht einfach und mit geringem Aufwand nachkommen können, gibt es den Unterweisungsmanager im Wartungsplaner.

  • Unterweisung leicht gemacht: Einfache Erfassung der Stammdaten, sofort einsetzbare Reports – für den direkten Einsatz im Alltag!
  • Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Import der Mitarbeiterdatenbank – so sparen Sie Zeit und Nerven!
  • Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner wissen Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!

Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt? Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.

Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt. Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.

Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.



Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen

Ihre Vorteile:

Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.


Sie suchen eine komplette Lösung zur Wartungsplanung, individuell angepasst an Ihre Maschinen oder Anlagen?

Prüfpflichten gehören zu den wichtigsten Pflichten des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Um Verantwortliche bei ihren Prüfpflichten zu unterstützen, bietet wir eine Software zur Betriebsmittelprüfung an. Wir bieten Ihnen als kompetenter Partner zur Betriebsmittelprüfung eine ganze Reihe hilfreicher Software.

Ist Ihre Wartungsdokumentation aktuell?
Ihr Wartungsplan je Anlage und Maschine entsteht am Desktop. Planen Sie alle Wartungstermine direkt am PC. So werden im Anlagenlogbuch / Maschinenlogbuch sämtliche Ereignisse abgelegt. Weil Dokumente leicht auffindbar sind, gewinnen Sie mehr Zeit, durch einen schnellen Zugriff bei Störmeldungen. Ihre Wartungsdokumentation ist mit der Wartungsmanager-Software topaktuell. So sind Sie als Instandhalter und Produktionsleiter auf jeden Fall gut vorbereitet für das nächste Audit. Auch die Maschinenbediener profitieren gleichermaßen von der Software.

Der Wartungsplaner hilft, wenn der Betriebsprüfer kommt
Der HOPPE Wartungsplaner liefert alle nötigen Unterlagen und ermöglicht eine rechtssichere und gerichtsfeste Dokumentation der Wartungen und Prüfungen.

Das kann der Wartungsplaner
Die Software organisiert und dokumentiert die Prüfungen und Wartungen: Dies gilt für Maschinen und Anlagen, Türen, Tore, Fenster, Regale, Leitern und Tritte, Feuerlöscher, Brandschutzeinrichtungen, Hebezeugen, Stapler, Druckbehälter, PSA usw. Im Wartungsplaner sind alle notwendigen Funktionen zur Organisation und Dokumentation von Prüfungen, Wartungen, Reparaturen und Störungsmeldungen zusammengefasst. Dieses Software Tool ermöglicht eine rechtssichere und -konforme Dokumentation Ihrer Prüfungen, Wartungen und Arbeitssicherheitsmaßnahmen.

Im Wartungsplaner hinterlegen Sie Ihre Wartungspläne wie regelmäßigen Wartungen und Inspektionen sowie die Kalibrierungen von Prüfmitteln.
Mit dem Wartungsplaner gliedern Sie Ihre Objekte nach Werken, Standorten, Kostenstellen und Typen.
Jedes Objekt in mehreren Ebenen enthalten sein. Für die Darstellung der Objekte nutzen Sie verschiedene Such- und Filterfunktionen.
Neben der detaillierten Beschreibung des Objektes (wie z.B. Seriennummer, Hersteller, Baujahr, usw.) hinterlegen Sie alle benötigten Dokumente als Datei beim Objekt. Damit sind Sie in der Lage, rasch und einfach auf Anleitungen, Fotos, Rechnungen, usw. zuzugreifen.

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