Gesetzliche Grundlage für Sicherheitsbeauftragte

Anforderungen im Arbeitsschutz als Sicherheitsbeauftragter meistern

Der Sicherheitsbeauftragte sorgt für Sicherheit am Arbeitplatz:
Sicherheitsbeauftragte sollen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenarbeiten.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen Unternehmer und Führungskräfte bei der Durchführung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb. Sie sind zudem ständiger Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und können deren Anliegen weiter vermitteln und sie beraten.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen.
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß § 22 SGB IVII Sicherheitsbeauftragte bestellen.

Der Sicherheitsbeauftragte ist nicht gleichzusetzen mit der Sicherheitsfachkraft.
Während der Sicherheitsbeauftragte diese Tätigkeit neben seinem "Hauptberuf" und ehrenamtlich durchführt, hat die Sicherheitsfachkraft weitreichendere Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz und arbeitet haupt- oder nebenamtlich oder wird als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vertraglich verpflichtet.

Arbeitsschutzlösung für den Sicherheitsbeauftragten
Dokumentieren Sie als Sicherheitsbeauftragter die einzelnen Faktoren im Arbeitsschutz in einem ganzheitlichen Arbeitsschutzmanagementsystem.
Unsere Arbeitsschutzlösung Wartungsplaner zeigt Ihnen, wie man die Aufgaben effizient verknüpfen und messbar machen kann.



Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind unter anderem:

  • das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen fortlaufend zu kontrollieren,
  • den Unternehmer bzw. die Vorgesetzten über bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Sicherheitsmängel zu unterrichten,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen und zu sicherheitsbewusstem Verhalten anzuhalten,
  • den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zur Verfügung zu stehen.


Arbeits- und Betriebsmittel verantwortliche nutzen Corona-Pause um für Sicherheit zu sorgen
In normalen Jahren nutzen verantwortungsbewusste Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Winterpause für erforderliche Wartungsarbeiten und Inspektionen. Sie müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihre eingesetzte Arbeits- und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand halten.
So gelten für z.B. für einige Betriebsmittel strenge Normen, die die Anforderungen an den Zustand definieren und entsprechende Wartungsarbeiten und Inspektionen fordern. Um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten, muss an solchen Betriebsmitteln wiederkehrend eine Prüfung bzw. Inspektion durchgeführt werden. Was auf den ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.

Betriebsmittel sind einer regelmäßigen Prüfung unterzogen
Betriebe sind nicht nur zur regelmäßigen vorgeschriebenen Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen verpflichtet, sondern müssen die Betriebsmittel auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen.
Sachverständige empfehlen den Unternehmen, ihre Wartungen, Prüfungen und Kontrollen hinreichend zu dokumentieren.

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Vereinfachen Sie das Erstellen, Zuweisen, Verfolgen und Abschließen von Wartungen, Instandhaltungen und Reparaturen.

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