Verwaltung der Wartungen und Prüfungen
Übersicht über ausgeführte und noch auszuführenden Wartungsaktivitäten
Wie Sie die DIN 31051 im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!
Instandhaltung kann zur Vorbeugung von Systemausfällen betrieben werden.
Weitere Ziele der DIN 31051 können sein:
- Erhöhung der Lebensdauer von Anlagen und Maschinen
- Verbesserung der Betriebssicherheit
- Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit
- Reduzierung von Störungen bei Anlagen
- Planung aller Kosten der Betriebsmittel
Software zur Überwachung von Inspektionen, Reparaturen, Wartungen technischer Anlagen, elektrischer Geräte und Maschinen.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Was ist die DIN-Norm DIN 31051
Die DIN-Norm DIN 31051 strukturiert die Instandhaltung in die vier Grundmaßnahmen
1.Wartung
2.Inspektion
3.Instandsetzung
4.Verbesserung
Automatisieren Sie Ihre Prozesse der Instandhaltung - Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung
Mit einer effizienten, flexiblen und an Ihre Bedürfnisse angepassten Instandhaltungssoftware haben Sie die volle Kontrolle und sind auf alles vorbereitet.
Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung bei der Verwaltung der Instandhaltungstermine. Mit dem Wartungsplaner meistern Sie die Herausforderungen in der Instandhaltung.
Wir bieten bewährte Module für ein erfolgreiches Wartungsmanagement.
Der Wartungsmanager ist flexibel und individualisierbar, ganz wie Ihr Unternehmen es braucht. Unerwartete Service- und Wartungsanfragen meistern Sie mit links.
Seit über 35 Jahren unterstützt die HOPPE Unternehmensberatung kleine und mittelständische Unternehmen bei ihrer täglichen Arbeit rund um das Instandhaltungsmanagement.
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.
Digitaler Wartungsmanager für Wartungsarbeiten
Alle fälligen Wartungstermine werden mit der Software koordiniert
Mit dem digitalen Wartungsmanager verbessern Sie die Sicherheit im Betrieb.
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