Brandschäden und ihre Folgen
Brandschutz im Betrieb stellt eine enorme Herausforderung für den Unternehmer dar.
Brandschutz und Arbeitsschutz
Der Schutz der Beschäftigten vor den Brandgefahren ist bedeutend. Arbeitgeber haben arbeitsschutzgesetzlich folgende Verpflichtung zum vorbeugenden Brandschutz:
"Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind."
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Brandschutz im Betrieb stellt eine enorme Herausforderung für den Unternehmer dar.
Werden Sie den Anforderungen und Ihrer Verantwortung zur eigenen Sicherheit und die Ihrer Beschäftigten gerecht.
Als Sicherheitsfachkraft sind Sie für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter verantwortlich.
Prüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen / Feuerlöscher Prüffristenmanagement.
Brandschutzeinrichtungen / Feuerlöscher als Betriebsmittel bei der Brandschutzsoftware von HOPPE (Wartungsplaner )ist ein wichtiges Element für die Betriebs- und Arbeitssicherheit.
Der Brandschutz wird in einem Betrieb oftmals unterschätzt. Ein Feuer kann in jedem Unternehmen verheerende Folgen haben, besonders wenn keine entsprechenden Vorsichts- oder Eindämmungsmaßnahmen getroffen wurden.
Verursachte Schäden durch Brände gefährden nicht nur Menschenleben, sondern können auch unter Umständen die Existenzgrundlage eines Unternehmen und damit die Arbeitsplätze der Beschäftigten gefährden.
Als Inhaber eines Handwerksbetriebes ist es wichtig, den Überblick über die Geräte und Wartungen zu behalten und im Detail informiert zu sein. Um diesen Anspruch gerecht zu werden, wir meist ein Software eingesetzt.
Wartungssicherheit für Unternehmen
Der Wartungsplaner dient zur Einhaltung der Prüftermine im Arbeitsschutz, zur vorbeugenden Instandhaltung und zur Vermeidung von kostenintensiven Ausfallzeiten durch regelmäßige Wartungen.
Die Software sorgt für eine Wartungssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Wartungen, Instandsetzungen, Reparaturen und Störungen
Mit dem Wartungsplaner können nicht nur Prüftermine verwaltet werden, sondern auch die wiederkehrenden Wartungsarbeiten, sowie geplante und ungeplante Reparaturen.
Weiterhin können Störungen von Ihren Anlagen und Maschinen gemeldet werden.
Mit unserer passenden App für Smartphone und Tablet für die Betriebssysteme APPLE IOS und Android werden Störungen mit allen notwendigen Daten erfasst und direkt mit dem mobilen Gerät mehrere Fotos der Anlagenstörung protokolliert werden.
Die Stördaten werden in den Wartungsplaner übertragen.
Eine eMail wird als Störmeldung direkt an Sie verschickt.
Worum kümmert sich die Sicherheitsfachkraft?
Alles Wichtige zum Arbeitsschutz im Betrieb - darum kümmern sich die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).
Das stimmt nur bedingt, denn verantwortlich sind immer noch die Geschäftsführung.
Auch eine Sicherheitsfachkraft kann Sie nur bei der Umsetzung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, enthebt aber nicht den Geschäftsführer seiner gesetzlichen Verantwortung. Organisieren Sie ihren Arbeitsschutz mit der prämierten Software Wartungsplaner.
Mit dem Software werden Sie Ihren Pflichten im Arbeitsschutz sicher nachkommen.
Umfangreiche Support-Leistungen
Sollten Sie einmal Fragen zu Ihrem Wartungsplaner haben, hilft Ihnen unser freundliches Support-Team schnell und kompetent weiter.
Telefon: +49(0)6104/65327
Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.
Der Wartungsplaner von HOPPE unterstützt jeden Ihrer Arbeitsschritte und hilft Ihnen bei der Optimierung Ihrer Abläufe.
Auf Grundlage unserer langjährigen Expertise bieten wir eine fachlich fundierte Beratung zur Optimierung Ihrer Wartungsprozesse an.
Wir stehen Ihnen als Berater zur Seite und zeigen Ihnen wie wir erfolgreich unterstützen können.
Wir kennen die täglichen Herausforderungen Ihrer Arbeit.

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